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Preisratgeber Luxemburg

Was kostet eine Renovierung in Luxemburg?

Für eine Renovierung gibt es keinen Einheitspreis. Die folgenden Spannen sind Richtwerte, die je nach Gebäude, Umfang und Anbieter schwanken; es handelt sich nicht um gemessene Marktdaten. Dieser Ratgeber erklärt, was den Preis bestimmt, wie 3 % Mehrwertsteuer und Klimabonus 2026 nach den offiziellen Regeln funktionieren und was Sie in jedem Angebot vor der Unterschrift prüfen sollten.

9. Oktober 2026Kostenlos, unverbindlich

Die Zahlen im Ratgeber sind Richtwerte, keine Anbieterangebote. Prüfen Sie Leistungsumfang, Steuer und Förderung anhand aktueller offizieller Regeln.

Für Haushalte in LuxemburgProjekt klären, bevor Sie Anbieter kontaktieren

Preisratgeber Luxemburg

Preisrichtwerte

UmfangRichtwert (ohne MwSt.)
Teilweise Küchenerneuerung (Schränke, Arbeitsplatte, Geräte)8.000–25.000 €
Öffnung einer tragenden Wand (Statiker, Genehmigung, Träger)+2.000–6.000 €
Badrenovierung5.500–18.000 €
Verlegung eines Abflusses im Bad+800–1.500 €
Kosmetische Wohnungsrenovierung (Boden, Anstrich, Schreinerarbeiten)900–1.000 €/m²
Komplette Wohnungsrenovierung (Elektrik, Sanitär, Küche, Bad, Grundriss)1.400–1.800 €/m²

Diese Spannen dienen der Orientierung und sind keine verbindlichen Preise. Sie hängen von Alter und Zustand des Gebäudes, vom Zugang zur Baustelle, von der gewählten Ausstattung und von der Kalkulation des Anbieters ab. Eine komplette Küchenrenovierung mit Boden, Elektro- und Sanitärarbeiten ist ein größeres Projekt: siehe den Ratgeber Küchenrenovierung. Für Bäder nach Größe und Ausstattung siehe den Ratgeber Badrenovierung.

Vergleichen Sie schriftliche Angebote für denselben Umfang und vergleichen Sie Beträge inklusive Mehrwertsteuer.

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Beschreiben Sie das Vorhaben mit Ihren Worten. Der Assistent hilft bei einer klaren Anfrage, bevor Sie Anbieter auswählen.

Das ist wichtig

Was den Preis verändert

Küche: Schrankqualität, Material der Arbeitsplatte, Geräteklasse und ob Spüle, Kochfeld oder Dunstabzug versetzt werden. Wird eine tragende Wand geöffnet, wird aus der Küchenerneuerung ein statisches Projekt mit Statikerberechnung und in der Regel einer Genehmigung.

Bad: ob der Grundriss bleibt, wie viel gefliest wird, welches Abdichtungssystem unter den Fliesen verwendet wird, welche Sanitärobjekte gewählt werden und ob Leitungen oder Abflüsse erneuert werden müssen. Lassen Sie Marke und Produktbezeichnung der Abdichtung im Angebot angeben.

Komplettrenovierung: Elektrik, Sanitär, versetzte Wände und der tatsächliche Zustand, der beim Öffnen von Böden und Wänden sichtbar wird. Planen Sie bei älteren Gebäuden eine Reserve für verdeckte Mängel ein.

Planung und Koordination: Für viele Bauanträge ist ein Architekt erforderlich (siehe Ratgeber Vorschriften); eine Projektleitung kann mehrere Gewerke koordinieren. Lassen Sie sich jeweils ein schriftliches Honorarangebot geben.

Das ist wichtig

3 % Mehrwertsteuer auf Wohnungsrenovierung: Bedingungen und Verfahren

Laut offizieller Information können Renovierungsarbeiten an einer Wohnung mit dem superermäßigten Satz von 3 % statt 17 % Mehrwertsteuer abgerechnet werden, wenn unter anderem:

  • die Wohnung als Hauptwohnsitz genutzt wird, vom Eigentümer oder von einem Mieter;
  • das Gebäude zu Beginn der Arbeiten mindestens 10 Jahre alt ist;
  • die Arbeiten innerhalb von 2 Jahren nach Beginn ausgeführt werden.

Der gesamte Steuervorteil ist auf 50.000 € pro Wohnung begrenzt. Zweitwohnungen sind ausgeschlossen. Nicht jede Position ist begünstigt: Die offizielle Liste schließt zum Beispiel Möbel einschließlich Einbauküchen, Badmöbel und Spiegel, Wellness-Ausstattung und Architektenhonorare aus.

Zwei Wege:

  • Direkte Anwendung: Vor Beginn der Arbeiten beantragt der Handwerksbetrieb bei der Administration de l'enregistrement, des domaines et de la TVA (AED) eine Genehmigung, die vom Kunden gegengezeichnet wird. Nach der Genehmigung stellt er 3 % in Rechnung.
  • Erstattung: Ohne Genehmigung rechnet der Betrieb 17 % ab, und der Eigentümer kann bei der AED die Erstattung der Differenz beantragen; dafür gelten die auf der offiziellen Seite genannten Mindestbeträge.

Beispiel: Bei 50.000 € förderfähigen Arbeiten ohne Mehrwertsteuer beträgt die Steuer 8.500 € bei 17 % und 1.500 € bei 3 %, also 7.000 € weniger, sofern die 50.000-€-Grenze der Wohnung noch nicht ausgeschöpft ist. Lassen Sie den Steuersatz im Angebot ausweisen und den gewählten Weg bestätigen.

Das ist wichtig

Klimabonus 2026: energetische Sanierung und Wärmepumpen

Dämmung und Fenster. Im offiziellen Regime 2026 wird die Förderung für die energetische Sanierung eines Wohngebäudes, das älter als 10 Jahre ist (ab Baugenehmigung), pro m² und saniertem Bauteil berechnet. Die Reihenfolge:

  1. Energieberatung durch einen zugelassenen Energieberater;
  2. eine Grundsatzzusage (accord de principe), die vor Beginn der Arbeiten vorliegen muss;
  3. die Arbeiten;
  4. der Auszahlungsantrag nach den Arbeiten, innerhalb von 4 Jahren ab dem 31. Dezember des Rechnungsjahres.

Die Sanierung eines einzelnen Bauteils ohne vollständige Energieberatung ist unter eigenen Bedingungen möglich; für mehr als ein Bauteil ist die Energieberatung Pflicht.

Wärmepumpen. Für technische Anlagen nennt die offizielle Seite feste Beträge. Für ein bestehendes Einfamilienhaus sind es bis zu 10.000 € für eine Luft-Wasser-Wärmepumpe und bis zu 12.000 € für eine Erdwärmepumpe, mit höheren Beträgen für Bestellungen zwischen dem 1. Januar 2026 und dem 30. Juni 2027 (Rechnung bis 31. Dezember 2028) und niedrigeren Beträgen, wenn keine fossile oder direktelektrische Heizung ersetzt wird. Es gelten Mindestleistungen und weitere technische Bedingungen. Der Antrag wird nach der Installation gestellt.

Förderbeträge sind nicht garantiert. Prüfen Sie Anspruch und Betrag auf den offiziellen Seiten oder mit Ihrem Energieberater, bevor Sie unterschreiben oder bestellen. Mehrwertsteuer und Klimabonus sind getrennte Verfahren; prüfen Sie beide.

Das ist wichtig

Zehnjährige und zweijährige Haftung

Das luxemburgische Zivilgesetzbuch (Artikel 1792 und 2270) macht Architekten und Unternehmer für zehn Jahre bei großen Bauwerken (gros ouvrages) und für zwei Jahre bei kleineren Arbeiten (menus ouvrages) haftbar. Laut der Chambre des Métiers beginnen diese Fristen mit der Abnahme der Arbeiten; ein datiertes, unterschriebenes Abnahmeprotokoll mit allen Vorbehalten ist daher hilfreich.

Die von der Chambre des Métiers zusammengefasste Rechtsprechung hat zum Beispiel Dach, Fassade, Außenfenster, Estrich oder die Sanitärinstallation als große Bauwerke eingestuft und Innentüren oder Heizkörper als kleinere Arbeiten. Die Einstufung hängt vom Einzelfall ab.

Diese Haftung ist eine gesetzliche Pflicht des Unternehmens. Sie belegt allein nicht, dass eine Versicherung zahlt. Fragen Sie jedes Unternehmen, welche Haftpflichtversicherung es hat, und lassen Sie sich eine gültige Bescheinigung für die Arbeiten im Angebot geben. Fynd prüft weder Versicherungen noch Unterlagen von Unternehmen.

Das ist wichtig

Was Sie im Renovierungsangebot prüfen sollten

  • Umfang pro Gewerk: Abbruch, Statik, Sanitär, Elektrik, Fliesen, Schreinerarbeiten und Ausbau getrennt, mit Mengen.
  • Materialien: Marken und Produktbezeichnungen statt allgemeiner Beschreibungen.
  • Mehrwertsteuer: der Satz jeder Position und ob die 3-%-Genehmigung beantragt wurde oder eine Erstattung geplant ist.
  • Ausschlüsse: was nicht enthalten ist, etwa Genehmigungen, Entsorgung, Schutzmaßnahmen oder Reparaturen, die beim Öffnen sichtbar werden.
  • Niederlassungsgenehmigung: eine Kopie der autorisation d'établissement des Unternehmens für die betreffende Tätigkeit und ebenso für jeden Subunternehmer.
  • Versicherung: gültige Bescheinigungen der Haftpflichtversicherung des Unternehmens.
  • Zahlungsplan: Zahlungen nach abgeschlossenen Bauabschnitten statt einer hohen Vorauszahlung, die Schlusszahlung nach der Abnahme.
  • Zeitplan: Starttermin, Dauer und eine Angebotsgültigkeit, die für Mehrwertsteuer-Genehmigung, Klimabonus oder Baugenehmigung ausreicht.

Holen Sie mindestens zwei oder drei Angebote auf Basis derselben schriftlichen Beschreibung ein, damit Sie dieselben Arbeiten vergleichen.

In diesem Ratgeber

FAQ — Renovierungskosten in Luxemburg

Was kostet eine Küchenrenovierung in Luxemburg?

Als Richtwert kostet eine teilweise Erneuerung (Schränke, Arbeitsplatte, Geräte) oft 8.000 bis 25.000 € ohne Mehrwertsteuer; die Öffnung einer tragenden Wand kann 2.000 bis 6.000 € hinzufügen. Eine Komplettrenovierung mit Boden, Elektrik und Sanitär kostet mehr. Einbauküchen sind von den 3 % Mehrwertsteuer ausgeschlossen. Die Preise hängen von Umfang und Anbieter ab, vergleichen Sie daher schriftliche Angebote auf derselben Grundlage.

Was kostet eine Badrenovierung in Luxemburg?

Ein Richtwert sind 5.500 bis 18.000 € ohne Mehrwertsteuer, je nach Größe, Grundrissänderungen, Fliesen, Abdichtung und Sanitärobjekten. Die Verlegung eines Abflusses kann 800 bis 1.500 € hinzufügen. Lassen Sie die Produktbezeichnung der Abdichtung im Angebot angeben.

Was kostet eine Komplettrenovierung einer Wohnung pro Quadratmeter?

Als Richtwert liegt eine kosmetische Renovierung bei etwa 900 bis 1.000 € pro m² und eine Komplettrenovierung mit neuer Elektrik, Sanitär, Küche, Bad und Grundrissänderung bei etwa 1.400 bis 1.800 € pro m², ohne Mehrwertsteuer. Der Zustand des Gebäudes kann diese Werte deutlich verändern.

Wie erhalte ich 3 % Mehrwertsteuer auf eine Renovierung in Luxemburg?

Die Wohnung muss unter anderem als Hauptwohnsitz (des Eigentümers oder eines Mieters) dienen und zu Beginn der Arbeiten mindestens 10 Jahre alt sein; der Vorteil ist auf 50.000 € pro Wohnung begrenzt. Entweder holt der Betrieb vor Arbeitsbeginn eine Genehmigung der AED ein und rechnet 3 % ab, oder Sie zahlen 17 % und beantragen bei der AED eine Erstattung. Die vollständigen Bedingungen stehen auf guichet.public.lu.

Was bedeuten die zehnjährige und die zweijährige Haftung?

Nach Artikel 1792 und 2270 des Zivilgesetzbuchs haften Unternehmer zehn Jahre für große Bauwerke und zwei Jahre für kleinere Arbeiten, ab der Abnahme. Lassen Sie sich von jedem Unternehmen die Bescheinigung seiner Haftpflichtversicherung geben; Fynd prüft diese Unterlagen nicht.

Einen festen Renovierungspreis gibt es in Luxemburg nicht: Nutzen Sie die Spannen oben nur zur Orientierung und vergleichen Sie schriftliche Angebote für denselben Umfang. Prüfen Sie vor der Unterschrift, ob 3 % Mehrwertsteuer gelten und wer die Genehmigung der AED beantragt, und ob der Klimabonus eine Energieberatung oder eine Grundsatzzusage vor Arbeitsbeginn verlangt. Lassen Sie sich von jedem Unternehmen Niederlassungsgenehmigung und Versicherungsbescheinigungen zeigen. Der Fynd-Assistent hilft Ihnen, das Projekt zu beschreiben und Anbieter auszuwählen; er prüft keine Unterlagen und garantiert weder Preise noch Förderungen.

Nächster Schritt

Dienstleister für dieses Projekt finden und vergleichen

Vergleichen Sie bei jedem Anbieter denselben Leistungsumfang, Ausschlüsse und Termine. Bereiten Sie Ihre Anfrage vor und wählen Sie dann, wen Sie kontaktieren.

Fynd verbindet diesen Guide mit Anbieterprofilen, damit Preisrecherche zur Anbieterauswahl führt.

Was im Angebot vergleichbar sein muss

  • Verwenden Sie denselben Leistungsumfang je Raum; vergleichen Sie Gewerke-Koordination, Ausschlüsse, Zahlungsstufen und den Umgang mit Zusatzarbeiten.
  • Ein schriftlicher Umfang mit getrennter Darstellung von Arbeit, Material, Anfahrt, MwSt. und Optionen.
  • Ein klares Startfenster, die erwartete Dauer und wer Zugang, Parken, Abfall und Reinigung koordiniert.
  • Gewaehrleistung oder Nachbetreuung sowie alles, was nicht im Preis enthalten ist.

Anfrage vorbereiten und passende Anbieter auswählen

Beschreiben Sie Ihren Bedarf in wenigen Worten und lassen Sie unsere KI die passenden Anbieter für Ihr Projekt finden.