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Förderungen

Förderungen für Sanierung und Energie in Luxemburg: was der Klimabonus 2026 zahlt

Der staatliche Klimabonus 2026 zahlt feste Beträge für Wärmepumpen, Photovoltaik, Dämmung und Fenster, und viele Gemeinden legen eine eigene Förderung dazu. Was jede Maßnahme bringt, welche Bedingungen gelten und in welcher Reihenfolge Sie vorgehen, damit die Förderung nicht verloren geht.

14.000 €
Erdwärmepumpe, Haus
10.000 €
Photovoltaik, ab 15 kWp
155 €/m²
höchster Satz für Dämmung
30. Juni 2027
Frist für die höheren Beträge

Das Wichtigste in Kürze

  • Wärmepumpen erhalten bis zu 12.000 € (Luft-Wasser) oder 14.000 € (Erdwärme), wenn sie eine Öl-, Gas- oder Elektrodirektheizung ersetzen und bis zum 30. Juni 2027 bestellt werden.
  • Photovoltaikanlagen erhalten bis zu 10.000 € und eine Batterie bis zu 2.250 €, jeweils nach einer Formel berechnet.
  • Dämmung wird pro m² gefördert, mit 20 € bis 155 € je nach Bauteil, Dämmstoff und erreichtem Effizienzstandard. Die grundsätzliche Zustimmung muss vor Beginn der Arbeiten vorliegen.
  • Viele Gemeinden zahlen zusätzlich 10 % bis 50 % der staatlichen Förderung, und Renovierungsarbeiten an einem Hauptwohnsitz, der älter als 10 Jahre ist, können mit 3 % Mehrwertsteuer abgerechnet werden.

Förderungen nach Maßnahme

Förderung je Maßnahme

Der Klimabonus 2026 ist die staatliche Förderung für nachhaltiges Wohnen, festgelegt durch das Gesetz vom 24. Juli 2026. Der Betrag in Klammern ist der höhere Satz für Projekte, die in den ersten 18 Monaten beginnen: bei Wärmepumpen eine Bestellung zwischen dem 1. Januar 2026 und dem 30. Juni 2027 mit Rechnung bis zum 31. Dezember 2028; bei Dämmung, Fenstern, Lüftung und Energieberatung eine im selben Zeitraum beantragte grundsätzliche Zustimmung und eine Rechnung bis zum 31. Dezember 2030.

MaßnahmeStaatliche FörderungDetails
Luft-Wasser-Wärmepumpe, bestehendes Haus, als Ersatz für eine Öl-, Gas- oder Elektrodirektheizung10.000 € (12.000 €)Förderung für Wärmepumpen
Erdwärmepumpe, gleicher Fall12.000 € (14.000 €)Förderung für Wärmepumpen
Photovoltaikanlagenach Formel, bis zu 10.000 €Förderung für Photovoltaik
Batterie zur Photovoltaikanlagenach Formel, bis zu 2.250 €Förderung für Photovoltaik
Solarthermie, Warmwasser / mit Heizungsunterstützung2.500 € / 4.000 € pro Haus
Pelletheizung, bestehendes Haus, als Ersatz für eine Öl-, Gas- oder Elektrodirektheizung8.000 €
Anschluss an ein Fernwärmenetz, gleicher Fall8.000 €
Dämmung von Wänden, Dach oder Boden zur Außenluft35 bis 115 €/m² (40 bis 140 €/m²), bis zu 130 €/m² (155 €/m²) mit FassadenverkleidungFörderung für Dämmung
Dämmung zum Erdreich oder zu einem unbeheizten Bereich (Kellerdecke, oberste Geschossdecke)20 bis 65 €/m² (25 bis 75 €/m²)Förderung für Dämmung
Fenster und Fenstertüren, Verglasung Ug ≤ 0,670 €/m² (80 €/m²)Förderung für Fenster
Lüftung mit Wärmerückgewinnung, mit Energieberatung60 €/m² (70 €/m²) Energiebezugsfläche
Energieberatung durch einen zugelassenen Energieberater, Haus1.700 € (2.000 €)
Energiemanagementsystem im Wohnhaus500 €
Ladestation zu Hause50 % der Kosten ohne MwSt., bis zu 1.200 € (1.400 € für eine Ladestation nach EN ISO 15118-20 mit Rechnung aus 2026)Förderung für Ladestationen

Die Förderung für Ladestationen ist ein eigenes Förderprogramm, dessen Gesetz laut guichet.lu noch nicht in endgültiger Fassung veröffentlicht ist.

Dämmung: Sätze nach Dämmstoff und Standard

Der Satz pro m² hängt von drei Faktoren ab: vom Bauteil (zur Außenluft oder zum Erdreich oder zu einem unbeheizten Bereich), vom Dämmstoff (fossil mit mindestens 50 % Recyclinganteil, mineralisch oder ökologisch) und vom erreichten Effizienzstandard (III, II oder I, wobei I der beste ist). Ökologischer Dämmstoff mit Standard I erhält am meisten. Eine reine Innendämmung wird um 25 % geringer gefördert, und ein Zuschlag von 15 €/m² gilt für recycelte mineralische Dämmstoffe, zertifiziert nachhaltige ökologische Dämmstoffe sowie begrünte Dächer oder Wände. Das Gebäude muss älter als 10 Jahre sein.

Zwei Wege: eine Maßnahme oder eine umfassende Sanierung

Eine Maßnahme, ohne Energieberatung: Für ein einzelnes Bauteil wie das Dach oder die Fenster beantragt ein zugelassener Energieberater oder Handwerksbetrieb vor den Arbeiten die grundsätzliche Zustimmung.

Mit Energieberatung: Ein zugelassener Energieberater bewertet zuerst das Gebäude. Die Energieberatung selbst wird gefördert, und wenn sich das Gebäude um mindestens zwei Energieklassen verbessert und die Klasse C, B oder A erreicht, steigt die Förderung für die Dämmmaßnahmen um 20 %, 30 % oder 50 %.

Die Reihenfolge der Schritte
  1. Dämmung und Fenster: zuerst die ZustimmungVor Beginn der Arbeiten beantragt ein zugelassener Energieberater oder Handwerksbetrieb die grundsätzliche Zustimmung. Arbeiten, die vorher begonnen wurden, werden nicht gefördert.
  2. Technische Anlagen: bestellen und installierenWärmepumpen, Photovoltaikanlagen und Heizkessel brauchen keine vorherige Zustimmung. Bei Wärmepumpen entscheidet das Bestelldatum, ob der höhere Betrag gilt.
  3. Eine Rechnung pro MaßnahmeBei Vorfinanzierung braucht jede Sanierungsmaßnahme einen eigenen Antrag und eine eigene Rechnung. Wenn Sie von Anfang an eine Rechnung pro Maßnahme verlangen, bleibt jeder Antrag einfach.
  4. Auszahlung beantragenNach den Arbeiten stellen Sie den Antrag bei der Zentralen Anlaufstelle für Wohnungsbeihilfen (Guichet unique des aides au logement), spätestens 4 Jahre nach dem 31. Dezember des Rechnungsjahres. Danach stellen Sie den Antrag bei Ihrer Gemeinde.

Vorfinanzierung ab 2027

Ab dem 1. Januar 2027 können Sie wählen, ob die Förderung bei Dämmarbeiten, Wärmepumpen, Photovoltaikanlagen und Batterien direkt von der Rechnung abgezogen wird. Ein Unternehmen, das im Register der intermediären Antragsteller eingetragen ist, stellt den Antrag über MyGuichet.lu und gibt die volle Förderung als niedrigeren Preis an Sie weiter. Der normale Antrag nach der Rechnung bleibt möglich.

Zuschüsse der Gemeinden

Viele Gemeinden zahlen zusätzlich zum Klimabonus eine eigene Förderung, meist 10 %, 25 % oder 50 % des staatlichen Betrags, mit einer Obergrenze, die von Gemeinde zu Gemeinde verschieden ist. Manche fördern nur bestimmte Maßnahmen, manche nur, wenn eine Öl- oder Gasheizung ersetzt wird. In vielen Gemeindereglementen sind staatliche und kommunale Förderung zusammen auf 100 % der Kosten begrenzt, und die meisten erwarten den Antrag bei der Gemeinde innerhalb von sechs bis zwölf Monaten nach der Entscheidung des Staates. Der Fördersimulator der Klima-Agence zeigt die Beträge für Ihre Gemeinde.

3 % Mehrwertsteuer

Renovierungsarbeiten an einer Wohnung, die Ihr Hauptwohnsitz und älter als 10 Jahre ist, können mit 3 % statt 17 % Mehrwertsteuer abgerechnet werden. Damit das Unternehmen die 3 % direkt anwenden kann, muss die Bewilligung vor den Arbeiten beantragt werden und die Kostenvoranschläge müssen zusammen mindestens 3.000 € ohne MwSt. betragen; andernfalls fordern Sie die Differenz nachträglich zurück. Der Vorteil ist auf 50.000 € pro Wohnung begrenzt. Photovoltaikanlagen auf privaten Wohngebäuden werden direkt mit 3 % abgerechnet. Details: 3 % Mehrwertsteuer bei Renovierungen.

In welcher Reihenfolge Sie Dämmung, Fenster und Heizung kombinieren, erklärt der Artikel Klimabonus: Sanierungsförderung in der richtigen Reihenfolge.

Häufige Fragen

Muss ich den Antrag vor Beginn der Arbeiten stellen?

Bei Dämmung, Fenstern und Lüftung ja: Die grundsätzliche Zustimmung muss vor den Arbeiten beantragt werden. Bei Wärmepumpen, Photovoltaikanlagen und Heizkesseln stellen Sie den Antrag nach der Rechnung.

Kann ich staatliche und kommunale Förderung kombinieren?

Ja. Die Gemeinde zahlt zusätzlich zur staatlichen Förderung, meist als Anteil davon. Viele Gemeinden begrenzen beide zusammen auf 100 % der Kosten.

Was bedeutet der Betrag in Klammern?

Er ist der höhere Satz für frühe Projekte: Wärmepumpen, die zwischen dem 1. Januar 2026 und dem 30. Juni 2027 bestellt werden, sowie Dämmung, Fenster, Lüftung und Energieberatung, deren grundsätzliche Zustimmung in diesem Zeitraum beantragt wird.

Wird ein neuer Gas- oder Ölheizkessel gefördert?

Nein. Der Klimabonus 2026 fördert Wärmepumpen, Holz- und Pelletheizkessel, Solarthermie und Anschlüsse an ein Fernwärmenetz, aber keine Heizkessel für fossile Brennstoffe.

Quellen

  1. Guichet.lu: Förderung für technische Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energiequellen (Klimabonus 2026)
  2. Guichet.lu: Förderung für die energetische Renovierung von Wohnraum, beschränkt auf ein Bauelement (Klimabonus 2026)
  3. Guichet.lu: Förderung für die energetische Renovierung von Wohnraum auf Grundlage einer Energieberatung (Klimabonus 2026)
  4. Guichet.lu: Förderung für private Ladestationen (2026)
  5. Legilux: Gesetz vom 24. Juli 2026 über die Förderregelung für nachhaltiges Wohnen (Klimabonus 2026)
  6. Guichet.lu: Rückerstattung der Mehrwertsteuer oder direkte Anwendung des stark ermäßigten Mehrwertsteuersatzes von 3 %
  7. Klima-Agence: Fördersimulator (staatliche und kommunale Förderung)