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Photovoltaik

Photovoltaik-Förderung in Luxemburg 2026: bis zu 10.000 € Klimabonus

Der Staat zahlt für Photovoltaik im Eigenverbrauch einen nach Formel berechneten Betrag, ab 15 kWp bis zu 10.000 €, dazu bis zu 2.250 € für einen Speicher. Was eine typische Anlage erhält, welche Bedingungen gelten und wie Sie vorgehen.

10.000 €
Höchstbetrag, ab 15 kWp
5.742 €
für eine Anlage mit 6 kWp
2.250 €
Höchstbetrag für eine Batterie
3 %
MwSt. auf Lieferung und Installation

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Förderung folgt einer Formel: 5.742 € für 6 kWp, 8.250 € für 10 kWp und 10.000 € ab 15 kWp.
  • Eine Batterie erhält bis zu 2.250 €: etwa 1.806 € für 5 kWh Nutzkapazität, den Höchstbetrag ab 9 kWh.
  • Die Anlage muss im Eigenverbrauch betrieben werden: Sie verzichten auf die gesetzlich geregelte Einspeisevergütung, können überschüssigen Strom aber weiterhin zum Marktpreis verkaufen.
  • Lieferung und Installation an einem privaten Wohnhaus werden mit 3 % Mehrwertsteuer abgerechnet, und ab dem 1. Januar 2027 kann der Installateur die Förderung von der Rechnung abziehen.

Wie viel der Staat zahlt

Für eine Anlage unter 15 kWp beträgt die Förderung P × (1.155 − 1.155/35 × P) Euro, wobei P die Spitzenleistung in kW auf zwei Nachkommastellen ist. Ab 15 kWp ist die Förderung auf 10.000 € festgelegt. Der Betrag steigt mit jedem zusätzlichen kWp langsamer, daher ist die Förderung pro kWp bei kleinen Anlagen am höchsten.

AnlagengrößeKlimabonus 2026
3 kWp3.168 €
6 kWp5.742 €
8 kWp7.128 €
10 kWp8.250 €
12 kWp9.108 €
15 kWp und mehr10.000 €

Batterie

Für eine Batterie unter 9 kWh Nutzkapazität beträgt die Förderung Q × (500 − 500/18 × Q) Euro, wobei Q die Nutzkapazität in kWh ist. Ab 9 kWh ist sie auf 2.250 € festgelegt.

NutzkapazitätKlimabonus 2026
3 kWh1.250 €
5 kWh1.806 €
7 kWh2.139 €
9 kWh und mehr2.250 €

Ein Energiemanagementsystem im Wohnhaus, das Photovoltaikanlage, Batterie, Wärmepumpe oder Ladestation steuert, erhält 500 €, für Rechnungen ab dem 1. Oktober 2026.

Voraussetzungen

  • Eigenverbrauch: Die Anlage läuft im Eigenverbrauchsmodus, und Sie verzichten ausdrücklich auf die gesetzlich geregelte Einspeisevergütung. Überschüssigen Strom können Sie weiterhin ins Netz einspeisen und zum Marktpreis verkaufen.
  • Größe: mindestens 2 kWp. In einem Mehrfamilienhaus mehr als 1,5 kWp pro privater Wohneinheit.
  • Montage: auf dem Dach oder an der Fassade des Gebäudes oder in die Gebäudehülle integriert. Hybridkollektoren, die Warmwasser und Strom erzeugen, gelten als Photovoltaikmodule.
  • Batterie: mindestens 2 kWh, an eine Photovoltaikanlage im Eigenverbrauch angeschlossen. Auch eine Batterie für eine bestehende Anlage ist förderfähig. Eine weitere Batterie für dieselbe Anlage ist erst 5 Jahre nach der zuletzt geförderten förderfähig.
  • Fristen: Die Rechnung muss zwischen dem 4. Januar 2026 und dem 31. Dezember 2029 datiert sein, oder bis zum 31. Dezember 2031, wenn die Anlage bis Ende 2029 bestellt wurde. Die Antragsfrist endet am 31. Dezember 2031.
Vom Angebot zur Förderung
  1. Angebote vergleichenVergleichen Sie die Spitzenleistung in kWp, die Nutzkapazität der Batterie in kWh, die Montage und wie die Anlage für den Eigenverbrauch ausgelegt ist.
  2. Den Auftrag unterschreibenWenn die Förderung von der Rechnung abgezogen werden soll, leisten Sie keine Anzahlung von mehr als 30 % des Endpreises inklusive MwSt.
  3. InstallationDie Module kommen auf das Dach oder an die Fassade oder werden in die Gebäudehülle integriert. Die Rechnung muss zwischen dem 4. Januar 2026 und dem 31. Dezember 2029 datiert sein.
  4. FörderungEntweder zieht der Installateur sie von der Rechnung ab (Vorfinanzierung), oder Sie stellen nach der Rechnung den Antrag bei der Zentralen Anlaufstelle für Wohnungsbeihilfen (Guichet unique des aides au logement), spätestens bis zum 31. Dezember 2031.

Vorfinanzierung: die Förderung direkt von der Rechnung abgezogen

Die Vorfinanzierung ist freiwillig. Ein im Register der intermediären Antragsteller eingetragenes Unternehmen stellt den Antrag über MyGuichet.lu und gibt die volle Förderung als niedrigeren Preis an Sie weiter. Die bestehende Vorfinanzierung geht am 1. Januar 2027 in den Klimabonus 2026 über. Sie gilt nicht für eine über Leasing finanzierte Anlage, nicht wenn Sie eine Anzahlung von mehr als 30 % des Endpreises inklusive MwSt. geleistet haben, und nicht für eine Batterie, die zu einer bestehenden Anlage hinzukommt: In diesen Fällen gilt der normale Antrag nach der Rechnung. Für dieselbe Anlage können Sie nicht zwei Anträge stellen.

Zuschüsse der Gemeinden

Viele Gemeinden zahlen eine eigene Förderung für Photovoltaik, entweder als Anteil der staatlichen Förderung oder als Festbetrag, mit einer Obergrenze, die von Gemeinde zu Gemeinde verschieden ist. Deutlich weniger Gemeinden fördern eine Batterie. In vielen Gemeindereglementen sind staatliche und kommunale Förderung zusammen auf 100 % der Kosten begrenzt, und die meisten erwarten den Antrag bei der Gemeinde innerhalb von sechs bis zwölf Monaten nach der Entscheidung des Staates. Der Fördersimulator der Klima-Agence zeigt die Beträge für Ihre Gemeinde.

3 % Mehrwertsteuer

Für Lieferung und Installation von Photovoltaikanlagen auf privaten Wohngebäuden gilt direkt der stark ermäßigte Mehrwertsteuersatz von 3 %, der Installateur rechnet also von Anfang an mit 3 % ab.

Was in Ihren Angeboten stehen sollte

  • Die Spitzenleistung in kWp und bei einer Batterie die Nutzkapazität in kWh: Beide bestimmen die Förderung.
  • Wie die Anlage für den Eigenverbrauch ausgelegt ist und was mit überschüssigem Strom geschieht.
  • Ob der Installateur eine Vorfinanzierung anbietet, und eine Anzahlung von höchstens 30 %, wenn Sie diese nutzen möchten.
  • Getrennte Positionen für Module, Wechselrichter, Batterie, Montage und Elektroarbeiten.

Was eine Photovoltaikanlage vor Förderung kostet, steht in unserem Ratgeber zu den Kosten einer Solaranlage in Luxemburg.

Häufige Fragen

Wie viel Förderung erhält eine Anlage mit 6 kWp?

5.742 €: 6 × (1.155 − 1.155/35 × 6) = 6 × 957 Euro. Eine Anlage mit 10 kWp erhält 8.250 €.

Kann ich überschüssigen Strom weiterhin verkaufen?

Ja, zum Marktpreis. Worauf Sie verzichten, ist die gesetzlich geregelte Einspeisevergütung: Der Klimabonus setzt Eigenverbrauch und einen ausdrücklichen Verzicht auf diese Vergütung voraus.

Wird eine Batterie für eine bestehende Photovoltaikanlage gefördert?

Ja, wenn sie mindestens 2 kWh Nutzkapazität hat und an eine Anlage im Eigenverbrauch angeschlossen ist. Sie stellen den Antrag nach der Rechnung; die Vorfinanzierung deckt diesen Fall nicht ab.

Kann der Installateur die Förderung von der Rechnung abziehen?

Ja, über die Vorfinanzierung, wenn der Installateur oder ein anderes Unternehmen im Register der intermediären Antragsteller eingetragen ist. Ausgeschlossen ist sie bei Leasing und wenn die Anzahlung mehr als 30 % des Endpreises inklusive MwSt. beträgt.

Gibt es die Förderung auch in einem Mehrfamilienhaus?

Ja. Die Anlage muss mehr als 1,5 kWp pro privater Wohneinheit haben, und die Miteigentümer stellen den Antrag gemeinsam.

Quellen

  1. Guichet.lu: Förderung für technische Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energiequellen (Klimabonus 2026)
  2. Legilux: Gesetz vom 24. Juli 2026 über die Förderregelung für nachhaltiges Wohnen (Klimabonus 2026)
  3. Guichet.lu: Rückerstattung der Mehrwertsteuer oder direkte Anwendung des stark ermäßigten Mehrwertsteuersatzes von 3 %
  4. Klima-Agence: Fördersimulator (staatliche und kommunale Förderung)

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