Stundensätze nach Seniorität und Mandatstyp
| Seniorität | Stundensatz (netto) |
|---|---|
| Avocat stagiaire | 140–200 €/Std. |
| Avocat 3–7 Jahre | 200–290 €/Std. |
| Avocat 8–15 Jahre | 280–390 €/Std. |
| Partner, 15 Jahre und mehr | 380–500 €/Std. |
| Spezialist Wirtschaftsstrafrecht | 420–650 €/Std. |
Fall-Schätzungen (netto):
- Übertretung, Tribunal de police — 1 200–2 500 €
- Tribunal correctionnel, einzeln, 1–2 Sitzungen — 6 000–12 000 €
- Tribunal correctionnel, mehrere Parteien oder akten-schwer — 12 000–22 000 €
- Chambre du conseil bei U-Haft — 2 500–6 000 €/Instanz
- Berufung Strafsachen — 4 000–9 000 €
- Cour d'assises Vollprozess — 25 000–60 000 €
- Kassation strafrechtlich — 3 500–8 000 €
30-Stunden-Akte zu 300 €/Std.: 9 000 € netto, 10 530 € brutto. MwSt. 17 % bei natürlicher Person; B2B grenzüberschreitend: Reverse-charge möglich.
Verfahrenskosten dazu: Gutachten 800–3 500 €, beeidigter Dolmetscher pro Sitzung 150–400 €, Verwaltungsgebühren.
Was die Rechnung über den Stundensatz hinaus treibt
- Verfahrensstadium. Eine vorbereitende Instruktion mit Zeugenvernehmungen und Gegenüberstellungen verschlingt 15–40 Stunden vor dem Verhandlungstermin. Der Anwalt sichtet die Akte, reicht Anträge, ist bei Vernehmungen dabei.
- Aktenvolumen. Eine 8 000-seitige Wirtschaftsstrafakte: 60–120 Std. Lektüre; eine 60-seitige Alltagsdelikt-Akte: 3–5 Std.
- Mitangeklagte. Jeder zusätzliche Angeklagte: Abstimmung, Chinese Walls, Mehrsitzungen.
- Auslandsbezug. Europäischer Haftbefehl, Rechtshilfe, ausländischer Korrespondenzanwalt 180–400 €/Std. — kumuliert rasch.
- Gutachten. Handschrift, Forensik-IT, Finanzrekonstruktion: 800–6 500 € je Scope. Gutachter separat; Anwalt koordiniert.
- Medienecho. Medienfälle mit Pressestellen-Koordination und Ethikrats-Beratung: +5–15 Std.
- Nebenkläger. Bei Partie civile: Antworten auf deren Anträge, +10–30 Std.
Eine mittelschwere correctionnel-Akte: 25–40 Anwaltsstunden. Eine Wirtschaftssache mit Gutachten kann über 18 Monate 150 Stunden überschreiten.
Was die Mandatsvereinbarung abdeckt
Ein seriöses LU-Strafverteidigungsmandat wird in einer Mandatsvereinbarung dokumentiert. Jeden Absatz vor Unterzeichnung lesen.
Standardinhalt:
- Umfang: Verfahren, Gericht, Parteien, Angeklagte, Anklagepunkte
- Stundensatz des zugewiesenen Anwalts und der Mitarbeiter/Referendare
- Geschätzte Stundenspanne je Verfahrensstufe
- Vorschuss (provision) und Wiederauffüllung
- Berichtsrhythmus (monatliche Abrechnung)
- Vertraulichkeit und Anwaltsgeheimnis nach LU-Code de déontologie
- Konfliktprüfung, sauberes Register
- Beidseitige Beendigungsregel
- MwSt. und Zahlungsmodalitäten
Übliche Ausschlüsse — separat fakturiert:
- Gerichtskosten und Verwaltungsgebühren
- Gutachten und Forensik
- Übersetzer/Dolmetscher
- Reisen ausserhalb Luxemburg-Stadt (0,35 €/km + Zeit)
- Auslandskorrespondenten
- Kurier und Beglaubigung
Was nie stehen darf:
- Erfolgshonorar (pacte de quota litis) — in Strafsachen verboten
- Unbewertbare Honorarobergrenze
- Einseitige Kündigungsklausel
Mandatsvereinbarung auf Französisch, Deutsch, Englisch oder Luxemburgisch nach Wahl — Kanzleien stellen alle vier aus.
LU-Kontext — Barreau, aide judiciaire und MwSt.
Die Strafverteidigung in Luxemburg üben ausschliesslich in Liste I des Barreau de Luxembourg oder Diekirch eingetragene Anwälte aus. Der Code de déontologie regelt Interessenkonflikte, Treuhand und Honorartransparenz.
Aide judiciaire. Nach Gesetz vom 18. August 1995 mit Änderungen: Angeklagte mit geringem Einkommen beantragen Prozesskostenhilfe beim Barreau. Kriterien: Einkommen unter einer Grenze, indiziert auf den SSM (Obergrenze 2026 ca. 1 850 € netto/Monat Alleinstehende, 2 950 € Paar mit Kindern). Dossier beim Sekretariat → zugewiesener Anwalt, Honorar durch Staat. Ein inhaftierter Beschuldigter erhält Vertretung binnen 24 Std.
Pflichtverteidigung. Bei Erstvernehmung vor dem Untersuchungsrichter wird ohne Anwalt sofort ein avocat de permanence zugewiesen; vergütet durch aide judiciaire, wenn anspruchsberechtigt, sonst zum privaten Tarif, wenn der Beschuldigte fortführt.
MwSt. 17 %. Auf Honorare für in LU ansässige natürliche Personen. Unternehmen aus anderen EU-Staaten: Rechnungen im Reverse-charge. Nicht-EU-Mandanten: keine MwSt. bei grenzüberschreitender Leistung.
Gemeinden und Gerichte. Cité judiciaire in Luxemburg-Stadt für die meisten Sachen; Tribunal de police Diekirch für die nördlichen Kantone; Cour supérieure de justice in der Berufung.
Drei Verteidiger vergleichen
Strafverteidigung ist kein Massenprodukt — Seniorität, Spezialisierung und Gerichtsroutine zählen mehr als der Stundensatz. Zuerst qualitativ vergleichen, dann Honorar.
Briefing-Paket an drei Anwälte:
- Sachverhaltsübersicht aus Ihrer Sicht
- Vorhandene Dokumente (Polizei-Protokoll, Anklageschrift, Zeugenaussagen)
- Verfahrenschronologie bisher
- Angestrebtes Ergebnis (Freispruch, Minimum, Verständigung)
- Nächste Frist
Sechs Prüfpunkte:
- Spezialisierung. Wirtschaft erfordert Finanzstrafspezialisierung; Gewalt braucht Hauptverhandlungspraxis — nicht mischen
- Teambesetzung. Partner plädiert, Stagiaire unterstützt: normal; Stagiaire allein im Correctionnel: Warnsignal
- Referenzen. Vergleichbare Fälle ohne Mandantennamen — erfahrene Anwälte erzählen frei
- Berichtstakt. Monatliche Abrechnung, namentlicher Partner als Ansprechpartner
- Honorartransparenz. Phasenbezogene Schätzung mit Obergrenze, nicht „bei Bedarf” unbegrenzt
- Verfügbarkeit. Verteidigung an bestimmten Sitzungen: Kalendersperre vorab — besser ein Versprechen als eine verpasste Sitzung
Nach Passung wählen, nicht Preis. Der günstigste Anwalt ist bei einer Cour d'assises kaum je der richtige; der passende Mittelpreis ist es meist.
Versteckte Kosten und Warnsignale
- Gutachterbestellung. Untersuchungsrichter kann Gutachter auf Parteikosten bestellen — 800–6 500 € je Gutachten, Vorschuss in die Caisse des dépôts.
- Dolmetscher. Jedes Verfahren ohne FR/DE/LB braucht einen beeidigten Dolmetscher: 60–120 €/Std., mind. 2 Std./Sitzung.
- Reisen. Anwaltsreise zu einer Sitzung ausserhalb Luxemburg-Stadt: Zeit + 0,35 €/km.
- Auslandskorrespondent. Belgisch, französisch oder deutsch: 180–400 €/Std.
- Berufungsfristen. Verpasste Frist wegen späten Mandats katastrophal; Anwalt bestätigt alle Fristen binnen 48 Std. schriftlich.
- Haftprüfung. Jede Chambre du conseil während U-Haft: 1 500–3 500 € — monatliche Prüfung einplanen.
Warnsignale — Mandat ablehnen:
- Stundensatz schriftlich verweigert
- Keine Mandatsvereinbarung binnen 5 Werktagen
- Vorschlag Erfolgshonorar in Strafsachen — verboten
- Partner bei benannten Sitzungen nicht verfügbar, ohne schriftlichen Vertretungsplan
- Konflikt nicht geprüft und dokumentiert
- Akte ohne Seniorbegleitung an Stagiaire übertragen
- Rechnung ohne Phasen-Detailanhang
Strafverteidigung in Luxemburg liegt 2026 zwischen 200 und 500 €/Std., mittelseniore Anwälte bei Standardakten 250–340 €/Std. Tribunal correctionnel: 6 000–22 000 €; Cour d'assises und grenzüberschreitend: über 35 000 €. Hebel sind Verfahrensstadium, Aktenvolumen, Spezialisierungspassung und Verfügbarkeit — nicht Marge. Schriftliche Mandatsvereinbarung mit Phasen-Schätzung sichern, aide-judiciaire-Anspruch bei begrenzten Mitteln prüfen und drei Anwälte qualitativ vor dem Honorar vergleichen. Fynd.lu listet Barreau-zugelassene Anwälte in Luxemburg-Stadt und Diekirch mit dokumentierter Spezialisierung und Mandatsvereinbarungs-Praxis — drei vergleichbare qualitative Erstgespräche führen, bevor Sie ein Mandat erteilen.
