Preis nach Fallart und Abrechnungsbasis
| Mediationstyp | Gesamtkosten (geteilt, inkl. MwSt. 17 %) |
|---|---|
| Familienmediation (Trennung, Scheidung, Sorgerecht), 3–5 Sitzungen | 600–1 200 € |
| Zivil (Nachbarschaft, Erbschaft, Kleinforderung), 2–4 Sitzungen | 420–900 € |
| Wirtschaft (B2B, Vertragsstreit), 3–6 Sitzungen | 1 000–2 400 € |
| Arbeitsrechtsstreit (vorgerichtlicher Einigungsversuch) | 700–1 400 € |
| Verbrauchermediation (B2C via Médiateur de la Consommation) | Für den Verbraucher kostenfrei |
| Grenzüberschreitende Familienmediation mit Übersetzung | 1 200–2 800 € |
Eine Mediation zu 800 € netto wird nach MwSt. 17 % zu 936 € brutto. Kosten meist hälftig geteilt, sofern die Vereinbarung nichts anderes regelt.
Stundensätze (netto, MwSt. 17 % nicht enthalten):
- Médiateur stagiaire (Agrément-Verfahren laufend): 70–100 €/Std.
- Médiateur agréé, Familie oder Zivil: 100–140 €/Std.
- Médiateur agréé, Wirtschaft oder grenzüberschreitend: 140–180 €/Std.
- Senior-Ko-Mediation (zwei Mediatoren, komplexer Fall): 180–240 €/Std. kumuliert
Typische Sitzungsstruktur:
- Sitzung 1 — Erstgespräch, Rahmen, Regeln (1,5–2 Std.)
- Sitzungen 2–4 — Sachverhandlung und Entwurf (je 2 Std.)
- Sitzung 5 — Endvereinbarung und Unterschrift (1,5–2 Std.)
Die meisten Mediatoren bieten einen kostenfreien Erstkontakt von 20–30 Minuten telefonisch oder per Video an.
Was den Preis treibt — sechs Faktoren
Die Eins-zu-drei-Spanne zwischen einem Nachbarschaftsstreit und einer komplexen Handelsmediation erklärt sich aus sechs konkreten Treibern, nicht aus Marge.
- Komplexität der Matière. Ein Zaunstreit löst sich in drei Sitzungen. Eine Familiensituation mit minderjährigen Kindern, Immobilien und grenzüberschreitenden Aspekten regelmässig fünf oder mehr.
- Parteienzahl. Zwei Parteien Standard. Drei oder vier (Erbschaft mit vier Geschwistern, Gesellschafterstreit) verdoppelt die Terminlast und kann 1,5x Stundensatz bringen.
- Sprache und Übersetzung. Zweisprachig (FR + EN, DE + FR) ohne Aufpreis. Dreisprachig mit sequentieller Dolmetschung: +20–35 % oder Dolmetscherlinie 65–95 €/Std.
- Ko-Mediation. Sensible Fälle (Gewaltgeschichte, Erbschaft mit Geschäftsfähigkeitsfragen) werden von zwei Mediatoren geführt. Honorar ca. 1,6–1,8x.
- Vereinbarungsentwurf. Ein homologationsfähiges Protokoll erfordert ein bis zwei Redaktionsstunden nach der letzten Sitzung.
- Dringlichkeitstermine. Fünf Sitzungen in drei Wochen statt drei Monaten: +15–25 %.
Der Mediator muss Stundensatz und Pauschale transparent machen — ein undurchsichtiges Angebot ist die häufigste Quelle für Honorarstreit nach den Sitzungen.
Was die Mediationsvereinbarung enthält und was nicht
Die zivil- und handelsrechtliche Mediation in Luxemburg läuft unter dem Règlement grand-ducal vom 25. Juni 2012 und einem speziellen Familienmediationsrahmen. Der Mediator eröffnet das Verfahren mit einer schriftlichen Mediationsvereinbarung, unterzeichnet von allen Parteien.
Typisch in der Pauschale enthalten:
- Erstgespräch (1,5–2 Std.): Umfang und Regeln
- Drei bis vier Sachsitzungen à 2 Std.
- Mediator-Vorbereitung zwischen Sitzungen (je bis 30 Min.)
- Protokollierung der Schlussvereinbarung
- Eine Kopie je Partei plus eine Ablage-Kopie
- Raum und Standard-Ausstattung (Wasser, WLAN, Whiteboard)
Meist ausgeschlossen — separate Position:
- Hausbesuche. Bei Familienmediation im Haushalt einer Partei: Fahrzeit 0,52 €/km, eine Stunde Minimum
- Übersetzung. Vereidigter Übersetzer oder Simultan-Dolmetscher 65–95 €/Std.
- Sachverständigeneinsatz. Immobilienbewertung, kinderpsychologische Stellungnahme, Forensik: separate Abrechnung
- Homologation durch Richter. Eine homologierte Vereinbarung wird beim Juge de paix oder Tribunal d'arrondissement eingereicht — nicht der Mediator, sondern meist ein Anwalt, 300–600 € Redaktion und Einreichung
- Absage unter 48 Std. Kurzfristige Absage: meist 50–100 % Abrechnung
- Zusatzsitzung. Wenn Parteien einen zusätzlichen Termin brauchen: vereinbarter Stundensatz
Eine Vereinbarung, die die Gesamtkosten auf ±20 % prognostiziert und Stundensatz, erwartete Sitzungszahl und Absage-Regel benennt, ist LU-Mindeststandard.
LU-Kontext — Agrément, médiation judiciaire und aide judiciaire
Nur ein vom Ministère de la Justice agréé médiateur darf eine gerichtlich homologierbare Mediation führen. Die offizielle Liste wird auf justice.public.lu veröffentlicht und vierteljährlich aktualisiert.
Wichtige Regeln:
- MwSt. 17 % auf private Mediationshonorare. Die Verbrauchermediation über den gesetzlichen Médiateur de la Consommation ist für den Verbraucher gratis. Handelsschiedsnebenleistungen sind MwSt.-pflichtig.
- Médiation conventionnelle — freiwillig von beiden Parteien unterzeichnete Vereinbarung. Kosten nach Absprache, meist hälftig.
- Médiation judiciaire — vom Richter gemäss Art. 1251-1 NCPC angeordnet. Der Richter benennt einen agréé-Mediator und begrenzt die Dauer (meist drei Monate, einmal verlängerbar). Die Parteien zahlen Honorare, das Gericht beaufsichtigt die Vereinbarung.
- Aide judiciaire — einkommensabhängige Prozesskostenhilfe auf guichet.lu deckt auch Mediationskosten. Unterhalb der Schwelle zahlt der Staat den Mediator; darüber Teilhilfe 30–70 %.
- Vertraulichkeit. Alles Gesagte ist nach Art. 1251-22 NCPC vertraulich. Der Mediator darf nicht als Zeuge geladen werden, Sitzungsnotizen nicht im Prozess verwendet werden, ausser alle Parteien stimmen schriftlich zu.
- Verjährungshemmung. Der Beginn einer konventionellen Mediation hemmt die zivilrechtliche Verjährung — ein konkreter Rechtsvorteil.
Drei Mediator-Angebote vergleichen
Drei Mediatoren zu vergleichen ist legitim und vom offiziellen Praxisleitfaden empfohlen. Das erste 20–30-minütige Gespräch ist fast immer kostenfrei und dient der Prüfung auf Persönlichkeit, Sprache und Matière.
Ein sauberes Briefing an jeden Kandidaten:
- Matière (Familie, Zivil, Handel, Arbeit)
- Parteienzahl, bevorzugte Sprachen
- Kurzer Sachverhaltsumriss (zwei Absätze)
- Vorhandene Dokumente (Verträge, Schriftsätze)
- Budgetvorstellung
- Pace (intensiv in drei Wochen versus drei Monate)
Die sechs Prüfpunkte:
- Agrément-Nummer. Ist der Mediator auf der Liste des Ministère de la Justice? Auf justice.public.lu prüfen — ohne Agrément keine homologationsfähige Vereinbarung.
- Abrechnungsbasis. Stunde, Pauschale oder Mischung? Netto oder brutto? Kostenverteilungsklausel?
- Sitzungszahl-Schätzung. Ein seriöser Mediator schätzt nach dem Erstgespräch auf ±20 % — ein ausweichendes „kommt darauf an” ist Warnsignal.
- Erfahrung in der Matière. Drei vergleichbare jüngere Fälle (anonymisiert) erfragen.
- Sprachsicherheit. Bei Zweitsprache (DE, LB, EN) Sicherheit bestätigen — Live-Übersetzung verdoppelt den Zeitaufwand.
- Handhabung aide judiciaire. Akzeptiert der Mediator Mandanten mit aide judiciaire? Manche Senioren nicht.
Ein gemeinsames Briefing ergibt drei Angebote bei ±20 %. Grössere Spreads: falsches Umfangslesen — vor Auswahl nachfragen.
Versteckte Kosten und Warnsignale
Eine mit 800 € angekündigte Mediation kann bei 1 500 € enden, wenn Umfang und Débours nicht verfolgt werden. Die meiste Drift ist vermeidbar.
Häufige versteckte Kosten:
- Zusätzliche Sitzungen. Parteien kurz vor Einigung brauchen oft eine fünfte Sitzung. Marginalkosten vorab klären.
- Dokumentenentwurf. Weitere Anlagen, Vermögensverzeichnisse, Elternpläne: 1–2 Stunden Redaktion zum Stundensatz.
- Anwaltsreview vor Unterschrift. Meist lassen die Parteien das Protokoll durch ihre Avocats prüfen — 200–400 €/Partei für zwei Stunden.
- Homologation durch Richter. Einreichung beim Gericht: 300–600 € Anwaltsgebühren plus Stempelgebühren.
- Absage unter 48 Std. Lebensumstände erzwingen späte Absagen — meist 50–100 % berechnet.
- Übersetzung des Abkommens. Muss das Protokoll in zweiter Sprache einer Verwaltung oder einem ausländischen Gericht vorgelegt werden: 45–90 €/Seite.
Warnsignale — Abstand nehmen:
- Mediator nicht auf der Liste des Ministère de la Justice
- Keine schriftliche Vereinbarung vor der ersten Sitzung
- Weigerung, die Sitzungsanzahl zu schätzen
- Honorar als Prozentsatz des Streitwerts (in LU unzulässig)
- Vorschlag, auf Anwaltsreview zu verzichten („Sie brauchen keinen Anwalt”)
- Keine Vertraulichkeitsklausel mit Verweis auf Art. 1251-22 NCPC
Schlichtungsdienste des Barreau und der Chambre des Notaires beantworten Honorarfragen kostenlos.
Eine Mediation in Luxemburg liegt 2026 zwischen 420 und 1 300 € pro Fall, die meisten konventionellen Verfahren bei 600–900 € für drei bis fünf Sitzungen, Stundensätze bei 90–180 € netto. Die entscheidenden Hebel sind Matière-Komplexität, Parteienzahl, Sprache, Ko-Mediation und Vereinbarungsentwurf — nicht Marge. Verlangen Sie eine schriftliche Vereinbarung, prüfen Sie das Agrément auf justice.public.lu, lassen Sie die Sitzungszahl auf ±20 % schätzen und prüfen Sie die aide judiciaire auf guichet.lu. Fynd.lu listet médiateurs agréés in Luxemburg-Stadt, Esch-sur-Alzette und den nördlichen Kantonen mit Matière, Sprachen und Vereinbarung — drei Angebote vor Beginn vergleichen.
