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Kosten einer Scheidung in Luxemburg (2026)

Das luxemburgische Recht kennt seit der Reform 2018 zwei Hauptwege: **einvernehmliche Scheidung**, deutlich günstiger und schneller, und **unheilbare Zerrüttung**, wenn die Ehegatten keine Vereinbarung finden. Ein dritter Weg — Trennung von Tisch und Bett — bleibt selten. Einvernehmlich mit einem gemeinsamen Anwalt ist der Standardweg: 70 % der LU-Scheidungen, 3 bis 6 Monate, Gesamtkosten 1 500–3 500 €. Streitig 12 bis 24 Monate, 4 000–12 000 € je Ehegatte, meist mit Notar zur Vermögensauseinandersetzung bei 0,5–1,5 % der Masse. Prozesskostenhilfe (assistance judiciaire) kostenfrei unter Einkommensgrenze, relevant wenn ein Ehegatte nach langer Ehe kein eigenes Einkommen hat.

23. April 2026

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Kosten nach Verfahrensart

VerfahrenGesamtkosten (inkl. MwSt. 17 %)
Einvernehmlich, keine Kinder, einfach (1 Anwalt)1 500–2 500 €
Einvernehmlich, Kinder und/oder Vermögen2 500–3 500 €
Einvernehmlich mit Notariatsabwicklung3 500–5 500 €
Zerrüttung, einfach, 1 Jahr4 000–6 000 €/Ehegatte
Zerrüttung, strittig Kind/Vermögen, 2+ J.7 000–12 000 €/Ehegatte
Mediation (3–6 Sitzungen)450–1 200 €
Notar — Vermögensauseinandersetzung0,5–1,5 % Masse + 350–800 € Gebühren
Gerichtsgebühren50–250 €
Gerichtsvollzieher (Huissier)80–180 €/Akt
Beglaubigte Übersetzung45–95 €/Seite

Stundensätze Avocat à la Cour LU (2026):

  • Junior (2–5 J.): 180–240 €/h
  • Senior (5–10 J.): 240–300 €/h
  • Partner/Familienrecht-Spezialist: 300–450 €/h
  • Pauschale Einvernehmen: 1 200–2 200 € netto (+ MwSt. 17 %)

Einkommensgrenzen Prozesskostenhilfe 2026:

  • Einzelperson: REVIS ~2 100 €/Monat
  • Paar: ~3 150 €/Monat
    • ~380 €/Monat je Kind

Bei Gewährung zahlt der Staat den Anwalt; Eigenanteil 0–200 €.

Einvernehmlich — das Modell gemeinsamer Anwalt

Die einvernehmliche Scheidung ist LU-Standard: schnell, günstig, ein Anwalt kann beide Ehegatten vertreten (anders als in Frankreich). Die Kosten in zwei Phasen:

Phase 1 — Vereinbarung aufsetzen (800–1 800 €): Der Avocat trifft beide, sammelt alle vermögensrechtlichen Daten (Grundbuchauszüge, Rentenbescheide, Kontostände, Geschäftsanteile), nimmt Weisungen zur Sorge (garde conjointe/exclusive, Aufenthalt, Unterhalt, Umgang) und verfasst die Vereinbarung.

Phase 2 — Gerichtsphase (400–900 €): Der Anwalt reicht den gemeinsamen Antrag beim Tribunal d'arrondissement ein, beide erscheinen vor dem Juge aux affaires familiales für eine kurze Anhörung (5–10 Minuten), und 15 Tage später wird das Urteil gefällt. Das Standesamt erhält die Mitteilung; Auszug 4–6 Wochen nach der Verhandlung.

Gesamtdauer: 3 bis 6 Monate. Die Vereinbarung ist die langsame Phase — nicht das Gericht.

Wo 1 500 € reichen:

  • Keine Kinder (oder erwachsen)
  • Miete (keine Vermögensabwicklung)
  • Getrennte Konten während der Ehe
  • Getrennte Altersvorsorge
  • Wirtschaftlich unabhängig

Was auf 3 500 € hochgeht:

  • Minderjährige Kinder, Umgang strittig
  • Gemeinsame Immobilie, Notar erforderlich
  • LU-Rente einerseits, Grenzgänger andererseits
  • Anteile oder Praxis zu bewerten

Streitige Scheidung — warum die Rechnung steigt

Die Zerrüttungsscheidung greift, wenn ein Ehegatte nicht zustimmt oder keine Einigung zustande kommt. Jeder Ehegatte braucht einen eigenen Anwalt; das Verfahren dauert 12 bis 24 Monate mit mehreren Terminen, Gutachten und oft separatem Auseinandersetzungsverfahren.

Warum die Spanne 4 000–12 000 € so breit ist:

  • Terminanzahl. Einfach: Eröffnung + Urteilstermin (2 Termine, ~12 h Anwalt). Strittig: 6–10 Termine über 2 Jahre (50–80 h).
  • Gutachten. Immobilienbewertung (800–2 500 €), Unternehmen (2 500–8 000 €), Kindergutachten (600–1 800 €). Vom Gericht verteilt.
  • Einstweilige Anordnungen. Vorläufige Sorge, vorläufiger Unterhalt, Wohnungsnutzung — jede = eigener Schriftsatz (400–900 €).
  • Vermögensauseinandersetzung. Gerichtlich angeordnet, Notar 0,5–1,5 % + Gebühren. Auf 600 000 € = 3 000–9 000 €.
  • Berufung. Erste Instanz → Cour d'appel = 6–12 Monate mehr, 2 000–5 000 € je Ehegatte.

Kostenbremsen:

  • Mediation zuerst. 6 Sitzungen 450–1 200 € wandeln manchen Streit in Einvernehmen, spart zehntausende Euro.
  • Audit vor Einreichung. 2 h Beratung 500–700 € klärt, ob Einvernehmen realistisch ist.
  • Pauschale. Manche Kanzleien 2 000–2 500 € TTC mit klaren Inklusionen.
  • Notargebühr teilen. Einvernehmlich 50/50 erleichtert.

Vermeiden Sie Gebührenstapeln: Honorar + Anwesenheit + Fahrt + Aktenführung + Kopien. Ein ehrliches Angebot führt Stundensatz plus einzelne Nichtstunden-Posten auf. Über 8 Zeilen: Konsolidierung verlangen.

MwSt., Gerichtsgebühren und Prozesskostenhilfe

MwSt. auf Anwaltshonorare: LU-Standardsatz 17 %. Kein ermässigter Satz für Scheidung. Bei 2 000 € netto einvernehmlicher Pauschale: MwSt. 340 €, Rechnung 2 340 € brutto.

Gerichtsgebühren:

  • Gemeinsamer Antrag: 100 € Enrôlement + 50 € Verhandlung
  • Einseitiger Antrag: 150 € + 100 € je Zusatztermin
  • Urteilsausfertigung: 15–35 €
  • Auszug Personenstand: 10 €/Kopie

Notarhonorare (Vermögensauseinandersetzung):

  • Feste Gebühren: 350–800 €/Akt
  • Proportional: 0,5 % auf Tranche < 100 000 €; 0,25 % auf 100 000–300 000 €; 0,1 % darüber
  • Eintragungsgebühr: 0,5 % auf Ausgleichszahlung + 200–400 € Recherche

Prozesskostenhilfe: Für Einwohner mit Nettoeinkommen < REVIS-Niveau (2026: ~2 100 € Single, ~3 150 € Paar, + ~380 €/Kind). Formular beim Bureau d'assistance judiciaire im Palais de Justice, mit Lohnzetteln, Auszügen, Steuererklärung. Bei Bewilligung:

  • Staat zahlt Anwalt nach Skala (50–110 €/h)
  • Gerichtsgebühren frei
  • Notargebühren reduziert oder frei (Hauptwohnsitz < 250 000 €)
  • Huissier reduziert

Teilhilfe 100–140 % der Grenze: Staat zahlt 50–75 %. Grenzgänger in LU anspruchsberechtigt auf LU-Einkommen.

Strategie: Wenn ein Ehegatte nach langer Ehe kein eigenes Einkommen hat, Hilfe vor Einreichung beantragen — Kosten fast null.

Drei Anwalts-Angebote vergleichen

Anwaltsangebote in LU können bei gleichem Fall um 100 % schwanken, weil Kanzleien sehr unterschiedlich kalkulieren. Der Vergleich braucht Normalisierung.

Die sechs Prüfpunkte:

  • Honorarmodell klar. Pauschal, Stunden-Cap, reine Stunden, Erfolgsanteil. Schriftlich fragen, Antwort aufbewahren.
  • Pauschalenumfang. "Einvernehmen bis Urteil" umfasst welche Schritte? Standard: Erstberatung (1 h), Vereinbarung (3 Iterationen), Einreichung, ein Termin, Urteilserhalt, Mitteilung ans Standesamt. Ausgeschlossen: weitere Iterationen, Mediation, Immobiliengutachten, zweiter Termin.
  • Stundensätze. Einheitlicher Satz selten; Partner + Associate + Paralegal. Gewichteter Durchschnitt zählt.
  • Nicht-Zeit-Kosten. Kopien (0,10–0,30 €), Fahrt (Businesssätze), Gerichtsgebühren durchgereicht, Übersetzung — separat aufgelistet, gedeckelt.
  • Auslagen-Cap. Klausel "Auslagen gedeckelt bei 500 € ohne schriftliche Zustimmung" schützt.
  • Kündigungsklausel. Was bei Anwaltswechsel? Standard = geleistete Zeit + 25 % auf Restpauschale.

Sauberes Briefing:

  • Güterstand
  • Eheschliessungsdatum und -ort
  • Vollständige Vermögensauskunft
  • Kinder
  • Beschäftigung/Einkommen beider
  • Gewünschtes Verfahren
  • Zeitzwänge

Darauf drei Einvernehmens-Angebote: 1 800–3 000 € brutto. Über 4 500 € ohne Komplexität = überteuert; unter 1 500 € = unterdotiert — prüfen Sie Vereinbarung + Termin enthalten.

Eine Scheidung in Luxemburg kostet 1 500–3 500 € einvernehmlich (ein Anwalt, 3–6 Monate) und 4 000–12 000 € pro Ehegatte bei Zerrüttung (12–24 Monate, zwei Anwälte). Der Haupthebel ist die Verfahrenswahl, nicht der Stundensatz: einvernehmlich zu 300 €/h ist günstiger als streitig zu 180 €/h, weil nur 10 % der Stunden anfallen. MwSt. 17 %; Notar Auseinandersetzung 0,5–1,5 %; Gericht 50–250 €. Prozesskostenhilfe frei unter REVIS-Grenze und vor Einreichung zu beantragen. Fynd.lu listet Avocats à la Cour und Notaires mit Barreau, Honorarraster und Autorisation d'établissement — drei gedeckelte Angebote auf identischem Briefing einholen und die Kanzlei mit 90-Minuten-Audit (500–700 €) bevorzugen.

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