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Architektenhonorar in Luxemburg (2026)

Das Architektenhonorar in Luxemburg liegt 2026 bei 2 000 bis 9 000 €+ für typische private Wohnprojekte. Die Höhe hängt davon ab, ob Sie eine Einzelphase (Genehmigungspläne) oder eine Vollleistung (Entwurf, Ausschreibung, Bauleitung, Bestandsunterlagen) beauftragen. Die OAI veröffentlicht eine Referenzordnung in Prozent der Werkkosten — typische Vollleistung für ein Einfamilienhaus 9–13 %, bei grösseren Mehrfamilienprojekten 6–9 %. Ein Architekt ist Pflicht bei jeder Baugenehmigung über 80 m² Bruttogrundfläche und bei jeder Fassadenänderung in Schutzgebieten. Die folgenden Zahlen setzen einen OAI-eingetragenen Architekten mit Berufshaftpflicht und einen schriftlichen Vertrag mit nach Phasen gegliederten Honoraren voraus.

23. April 2026

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Honorar nach Projekttyp und Phase

ProjektUmfangSpanne (inkl. MwSt. 17 %)
Küchen-Layout + GenehmigungspläneAPS + Genehmigung2 000–3 500 €
Wohnungssanierung mit GenehmigungAPS + APD + PE + ACT4 500–8 000 €
Anbau 25–40 m², EinfamilienhausVollmission ohne DOE6 500–12 000 €
Neubau Einfamilienhaus, schlüsselfertigAPS → DOE35 000–55 000 € (9–13 % der Werkkosten)
Denkmalgeschützte FassadeGenehmigung + Behördenkontakt3 000–6 000 €
Stundenberatung (punktuell, Machbarkeit)pro Stunde95–160 €/h

Tarifstruktur:

  • Prozent der Werkkosten — OAI-Ansatz für Neubau und grosse Sanierungen. Bei einer 400 000 €-Baustelle ergeben sich 36 000–52 000 € Honorar bei voller 9–13 %-Mission.
  • Phasen-Pauschale — bevorzugt bei Kleinsanierungen und Einzelphasen; Kunde ist gegen Kostensteigerungen der Werkkosten abgesichert.
  • Stundensatz — für Machbarkeit, Behörden-Kontakt, Streit. 95–160 €/h netto ist die aktuelle Luxembourg-Stadt-Spanne.

Ein Honorar von 5 500 € netto bei MwSt. 17 % ergibt 6 435 € brutto. Immer klären, ob der Prozentsatz auf die Netto- oder Brutto-Werkkosten angewendet wird — 10 % auf brutto entsprechen etwa 12 % auf netto.

Die neun OAI-Phasen und wann welche zählt

Die OAI-Referenzordnung teilt eine Vollleistung in neun Phasen. Wer die Codes kennt, kann eine Teilleistung verhandeln, ohne eine kritische Phase zu überspringen.

Die neun Phasen in Reihenfolge:

  • APS — Avant-Projet Sommaire. Konzeptskizzen, Volumenstudien, Zielbudget. ~8 % der Gesamtvergütung.
  • APD — Avant-Projet Détaillé. Detailentwurf, Materialwahl, technische Beschreibung. ~14 %.
  • PAP — Procédure d'Aménagement Particulier. Nur wenn ein kommunaler PAP geändert werden muss. variabel.
  • PE — Projet d'Exécution. Ausführungspläne und Leistungsverzeichnis. ~22 %.
  • DCE — Dossier de Consultation des Entreprises. Ausschreibungsunterlagen. ~8 %.
  • ACT — Assistance pour Contrat de Travaux. Angebotsanalyse, Vertragsentwurf, Unterzeichnung. ~4 %.
  • DET — Direction de l'Exécution des Travaux. Bauleitung, wöchentliche Baustellentermine. ~33 %.
  • AOR — Assistance aux Opérations de Réception. Mängelliste, Abnahme, Gewährleistungsfreigabe. ~6 %.
  • DOE — Dossier des Ouvrages Exécutés. Bestandsunterlagen, Wartung. ~5 %.

Häufige Teilleistungen:

  • Nur Genehmigung: APS + APD auf Genehmigung beschränkt — 15–20 % der Vollleistung
  • Entwurf ohne Bauleitung: APS + APD + PE + DCE — 52 %
  • Nur Bauleitung: DET + AOR + DOE — 44 %

Bei einem Anbau oder einer Sanierung bündelt DET die meisten Baustellen-Entscheidungen. Diese Phase zu streichen ist riskant — unbegleitete Baustellen kosten meist 6–10 % mehr in Nacharbeit.

Wann ein Architekt in Luxemburg gesetzlich Pflicht ist

Die luxemburgische Regelung verlangt für die meisten Baugenehmigungen einen OAI-Architekten. Ein kurzer Entscheidungsbaum spart den Gang zur Gemeinde.

Architekt Pflicht bei:

  • Jeder autorisation de bâtir über 80 m² Bruttogrundfläche — die Schwelle gilt für das gesamte gebaute Volumen inkl. Keller und nutzbarem Dachgeschoss
  • Jeder Aussenänderung an Fassade, Dachlinie oder öffentlich sichtbarem Element in Schutzbereichen oder Denkmalgemeinden
  • Jedem Neubau auf unbebauter Parzelle, unabhängig von der Grösse
  • Jeder strukturellen Änderung — tragende Wand, Deckenöffnung, Dacherhöhung
  • Nutzungsänderung von Wohnen zu Gewerbe oder Mischnutzung

Architekt nicht zwingend bei:

  • Innen-Auffrischung ohne Änderung von Struktur, Grundriss oder Fassade (Küche, Beläge, Innenanstrich)
  • Gartenhäuser unter 20 m² ohne Fundament — die meisten Gemeinden akzeptieren eine déclaration de travaux ohne Architektenstempel
  • Solaranlagen, Wärmepumpen-Tausch, Fensteraustausch mit gleicher Öffnung

Ingénieur-conseil, nicht Architekt:

  • Rein strukturelle Arbeiten (Träger-Verstärkung, Fundamentunterfangung) werden vom ingénieur-conseil structure unterzeichnet — eigenständige OAI-Profession mit eigener Honorarordnung
  • Energieausweise (CPE, passeport énergétique) werden von qualifizierten Energieberatern erstellt

Im Zweifel vor Unterzeichnung das service urbanisme der Gemeinde anrufen. 15 Minuten Telefon sparen 3 Monate Genehmigungsschleife.

MwSt. und Abzugsfähigkeit

Das Architektenhonorar in Luxemburg unterliegt der MwSt. zu 17 %, unabhängig davon, ob die nachgelagerten Bauarbeiten vom reduzierten 3 %-Satz profitieren.

Satz in der Praxis:

  • Honorar im Neubau: MwSt. 17 %
  • Honorar bei Sanierung mit 3 % auf Werkleistungen: Architektenhonorar bleibt 17 % — der reduzierte Satz gilt nur für Bauleistungen, nicht für geistige Leistungen
  • Honorar bei Gewerbe- oder Mietprojekten: MwSt. 17 %, bei MwSt.-pflichtigem Kunden ggf. abzugsfähig

Realität für Privatkunden:

  • Die MwSt. auf Architektenhonorare ist für den privaten Eigentümer nicht erstattungsfähig — sie ist eine Kostenposition im Gesamtbudget
  • Auf 6 000 € Netto-Honorar addiert die MwSt. 1 020 €, die nicht wiederkommen

Teilabzug für Vermieter:

  • Ein für MwSt. registrierter Vermieter eines gewerblichen Objekts kann die Architekten-MwSt. auf dieses Objekt ziehen
  • Eine Wohnraum-Vermietung ist MwSt.-befreit — die MwSt. ist nicht abziehbar, aber das volle Honorar gilt im Jahr der Fertigstellung als Werbungskosten

Rechnungs-Checkliste:

  • MwSt.-Nummer und OAI-Eintragung des Architekten
  • Phasen-Aufschlüsselung (APS, APD …) mit Honorar je Phase
  • Verweis auf den unterzeichneten OAI-Rahmenvertrag
  • Verweis auf die Berufshaftpflichtpolice (gesetzlich vorgeschrieben)

Um eine Phasen-Rechnung bitten statt einer Pauschale — hilfreich, falls die Mission vor DET abgebrochen wird.

Drei Architektenangebote vergleichen

Architektenangebote sind schwer vergleichbar, weil die Honorarstrukturen unterschiedlich sind — Prozent der Werkkosten, Pauschale, oder Stunden mit Deckel. Ein gemeinsames Briefing erzwingt Vergleichbarkeit.

Die sechs Prüfpunkte:

  • Honorarstruktur. Prozent der Werkkosten (netto oder brutto?), Pauschale je Phase, oder Stunden mit Deckel? Den impliziten Prozentsatz auf ein genanntes Zielbudget verlangen.
  • Abgedeckte Phasen. Welche der neun OAI-Phasen gehören zum Auftrag? APS-APD-PE ohne DET ist für jeden Bau unterdotiert.
  • Implizites Werkbudget. 10 % auf 250 000 € bei Neubau ist verdächtig — die Basis prüfen.
  • Fachplaner-Integration. Tragwerk, Thermik, CPE: im Architektenhonorar enthalten oder als Unteraufträge an den Kunden weiterberechnet?
  • Baustellen-Besuche. Wie viele DET-Besuche pro Monat, welcher Tarif für zusätzliche Besuche?
  • Berufshaftpflicht. OAI-Nummer und RC-Pro-Policereferenz in jedem Angebot.

Briefing-Paket:

  • Einseitiges Briefing mit Flächenziel, Raumzahl, Zielbudget (netto und brutto)
  • Lageplan, Katasterauszug, ggf. frühere Pläne
  • Fotos des Bestandsgebäudes bei Sanierung
  • Zieltermin und Flexibilität
  • Vertragsabsicht (Vollleistung, Entwurf, Bauleitung)

Wo Architekten divergieren:

  • Entwurfsorientierte Büros teurer in APS-APD, günstiger in DET (wenige Änderungen)
  • Baustellen-orientierte Büros günstiger in APS-APD, mehr DET-Besuche während des Baus

Mindestens drei Büros sprechen. 30 Minuten Gespräch zeigen die Brief-Passung besser als die Zahl auf dem Blatt.

Typische Budgetrahmen für gängige Projekte

Ein Gefühl für die Budgetgrösse hilft, ein Angebot im Luxemburger Markt zu verorten.

Referenz-Umschläge (brutto, Architekt + Fachplaner + MwSt. 17 %):

  • Wohnungs-Auffrischung mit Genehmigung (Fassade, Grundriss): 4 000–7 000 €
  • Komplettsanierung mit Strukturänderung: 7 000–13 000 €
  • Anbau 25 m², Einfamilienhaus, Genehmigung + Bauleitung: 12 000–22 000 €
  • Dachgeschossausbau zu Wohnraum: 15 000–28 000 €
  • Neubau 180 m² brutto, schlüsselfertige Mission: 35 000–55 000 €
  • Zweifamilienhaus mit geteiltem Treppenhaus: 55 000–85 000 €
  • Gewerblicher Ausbau mit Genehmigung: 6 000–15 000 €
  • Denkmalgeschützte Fassadensanierung: 8 000–18 000 € (Behörden-Kontakt zeitintensiv)

Spreiz-Treiber:

  • Städtisch vs ländlich. Luxemburg-Stadt und Esch-sur-Alzette 10–20 % Aufschlag gegenüber Mersch oder Diekirch.
  • Denkmal-Liaison. Schutzgebiete addieren 2 500–5 000 € für Behörden-Dialog.
  • Fachplaner-Zahl. Thermiker, Tragwerk, Brandschutz, CPE sind vier separate Positionen ausserhalb des Architektenhonorars.
  • Entscheidungstempo. Langsame Entscheider treiben DET-Stunden — schnelle Kunden zahlen am unteren Ende, zögerliche am oberen.

Um einen Budget-Umschlagsbrief vor Unterzeichnung des OAI-Rahmenvertrags bitten: Er verpflichtet den Architekten auf ein Ziel ±15 % und ist das wirksamste Kontrollinstrument für Privatkunden.

Einen Architekten in Luxemburg zu beauftragen liegt bei 2 000 bis 9 000 €+ für die meisten privaten Projekte, getrieben von Phasen-Umfang, Projektwert und Fachplaner-Zahl. Prüfen Sie, ob Ihr Projekt die 80-m²-Schwelle überschreitet, verlangen Sie eine Phasen-Aufschlüsselung der OAI-Etappen und bestätigen Sie die MwSt.-Position bei 17 % auf das Honorar. Holen Sie vor Unterzeichnung des OAI-Rahmenvertrags einen Budget-Umschlagsbrief ein, befragen Sie drei OAI-Büros auf gleichem Briefing und streichen Sie die DET-Phase nicht, wenn es sich nicht um einen Einzel-Genehmigungsauftrag handelt. Fynd.lu listet OAI-eingetragene Architekten und Fachplaner mit Berufshaftpflicht und veröffentlichter Honorarordnung — drei Angebote auf gemeinsamer Briefing-Basis vor Beauftragung einholen.

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