Die Luxemburger Verfahren — nicht US Chapter 7 oder 13
Der Luxemburger Insolvenzrahmen beruht auf zivil- und handelsrechtlichen Traditionen, nicht auf dem US-Bundesinsolvenzrecht. Wenn Sie aus englischen Suchen zu Chapter 7, 13 oder 11 kommen, übersetzen Sie zuerst das Vokabular — die Verfahren entsprechen einander nicht eins zu eins.
Die vier Hauptverfahren:
1. Surendettement (Verfahren für Privatpersonen)
- Gesetz vom 8. Januar 2013 über Überschuldung
- Für Privatpersonen mit nicht-beruflichen Schulden, die die Rückzahlungsfähigkeit übersteigen
- Einreichung bei der Commission de médiation (gütliche Phase) und, bei Scheitern, beim Tribunal d'arrondissement
- Mögliches Ergebnis: Tilgungsplan bis zu 7 Jahre, Teilentschuldung oder Auflösung bestimmter Schulden
- Anwaltshonorar: 1 200 bis 1 800 € Pauschale für das gesamte Verfahren, gütliche Phase bis Entscheidung
2. Gestion collective des dettes
- Gerichtlich überwachte kollektive Schuldenverwaltung
- Wenn die gütliche Phase vor der Commission scheitert und das Gericht übernimmt
- Anwaltshonorar: 1 500 bis 2 500 € Pauschale, wenn zum Surendettement-Dossier hinzugefügt; 220–300 € pro Stunde einzeln
3. Faillite civile (persönliche Adaptation)
- Ausserhalb beruflicher Kontexte selten; nur in Ausnahmefällen
- Typisches Honorar stündlich 250–350 €
4. Faillite commerciale (eingetragene Kaufleute und Gesellschaften)
- Gilt für SA, Sàrl, SNC, SCS und Einzelunternehmer mit Autorisation d'établissement
- Ein vom Gericht bestellter Curateur verwaltet; der Anwalt vertritt den Schuldner bei der Einreichung
- Typisches Honorar: 2 500 bis 8 000 €+ je nach Vermögens- und Gläubigerkomplexität
Beim Erstgespräch klären:
- Welches Verfahren anwendbar ist — diese eine Entscheidung legt die Kostenbandbreite fest
- Sind die Schulden beruflich oder nicht-beruflich
- Ob der Haushalt für assistance judiciaire qualifiziert
- Zeitrahmen: gütliche Surendettement-Phase 6 bis 12 Monate, gerichtliche Phase weitere 18 bis 36 Monate
Pauschale oder Stundensatz — was Sie wann zahlen
Die Regeln der Luxembourg Bar erlauben Pauschal- und Stundenabrechnung. Die meisten Überschuldungsdossiers werden pauschal angeboten, weil der Umfang planbar ist; komplexe Fälle oder gemischte Vermögen wechseln auf Stundenabrechnung.
Pauschalstruktur für ein Surendettement-Dossier:
| Komponente | Typische Kosten |
|---|---|
| Erstgespräch und Dossierprüfung | 120–250 € einmalig |
| Phase Commission de médiation (gütlich) | 500–750 € in Pauschale enthalten |
| Gerichtsphase, Einreichung und Vertretung | 700–1 050 € in Pauschale enthalten |
| Pauschale-Gesamtspanne | 1 200–1 800 € |
- Pauschale üblich 50 % bei Unterschrift und 50 % bei Einreichung oder in drei Raten über das Verfahren
- Auslagen (Gerichtsgebühren, Einschreiben, Übersetzungen) gesondert und zum Einkaufspreis
- Die Pauschale schliesst in der Regel Berufungen aus; eine gerichtliche Berufung gegen die Commission-Entscheidung addiert 800–1 500 €
Stundensatzstruktur für komplexe Fälle:
| Seniorität | Typischer Satz (ohne MwSt.) |
|---|---|
| Junior-Avocat (< 5 Jahre) | 180–220 €/Std. |
| Mid-Career-Avocat (5–15 Jahre) | 220–300 €/Std. |
| Partner, spezialisierte Kanzlei | 300–450 €/Std. |
Wann wechselt ein Fall von Pauschale auf Stunden?
- Mehr als 5 professionelle Gläubiger im Dossier
- Bereits laufende Rechtsstreitigkeiten
- Immobilienvermögen über 100 000 € Nettowert
- Grenzüberschreitende Elemente (Schulden in Frankreich, Deutschland, Belgien)
- Selbstständigenstatus mit vermischten Geschäfts- und Privatverbindlichkeiten
Typische Stundenbänder in realen Fällen:
- Einfaches Surendettement-Dossier: 8 bis 15 Stunden Rechtsarbeit über das Verfahren
- Komplexes Multi-Gläubiger-Dossier: 25 bis 45 Stunden
- Kleine Faillite commerciale: 40 bis 80 Stunden
- Strittige Verfahren mit Verhandlungen: 60 bis 120 Stunden
Faustregel: Trifft Ihr Fall zwei oder mehr der Stunden-Auslöser oben, bestehen Sie auf einem hybriden Angebot — Pauschale für den Kern, Stundensatz mit monatlicher Deckelung für den Komplexzuschlag.
Assistance judiciaire — Prozesskostenhilfe für einkommensschwache Haushalte
Das Luxemburger assistance-judiciaire-Regime wird in den meisten Leitfäden vergessen — es deckt Anwaltshonorare vollständig oder teilweise bei Haushalten unterhalb definierter Einkommensgrenzen, und es ist bei Surendettement und Faillite gleichermassen verfügbar.
Berechtigung (Schwellenwerte 2026, jährlich angepasst):
- Alleinstehende mit Nettomonatseinkommen unter rund 2 150 €: volle Hilfe
- Haushalt mit zwei Erwachsenen und zwei Kindern unter rund 3 600 € netto: volle Hilfe; Teilhilfe bis etwa 4 300 €
- Vermögen ohne Hauptwohnsitz: rund 12 000 € für volle Hilfe
- Nicht-EU-Residenten mit fünf Jahren durchgehendem legalen Aufenthalt in Luxemburg: gleiche Bedingungen
Was assistance judiciaire deckt:
- Anwaltshonorare für das gesamte Verfahren
- Gerichtsgebühren und administrative Auslagen
- Übersetzungen bei Bedarf
- Gutachterkosten bei komplexen Dossiers
Was es nicht deckt:
- Honorare vor Gewährung — früh beantragen
- Die Schulden selbst (die Hilfe ist prozessual, kein Schuldenerlass)
- Gerichtliche Verurteilungen zugunsten der Gläubiger
So beantragen:
- Formular 1 des Service central d'assistance sociale oder über den Pro-bono-Dienst der Bar
- Erforderlich: Ausweis, drei Monate Kontoauszüge, sechs Monate Lohnzettel, Miet- oder Kreditvertrag, letzte Steuererklärung
- Entscheidung in 10 bis 30 Tagen
- Bei Gewährung wird ein Avocat zugewiesen; Sie können einen bestimmten Avocat vorschlagen, falls er assistance-judiciaire-Mandate annimmt
Wann beantragen:
- Vor dem Erstgespräch, wenn das Einkommen klar unter Schwelle liegt
- Beim Erstgespräch bei Nähe zur Schwelle — der Avocat hilft beim Antrag
- Sofort nach Jobverlust oder Einkommensminderung unter Schwelle
Verfahrensvorteil:
- Vorrangige Bearbeitung bei der Commission de médiation für Begünstigte
- Gerichtsgebühren vollständig übernommen
- Der zugewiesene Avocat darf nichts über dem assistance-judiciaire-Tarif abrechnen — keine Zusatzabrechnung
MwSt. auf Anwaltshonorare — 17 % Standard, kein reduzierter Satz
Juristische Leistungen in Luxemburg unterliegen der Standard-MwSt. von 17 % ohne reduzierten Satz. Anders als bei Renovierungsdienstleistungen gibt es kein logement.lu-Instrument, das auf 3 % senkt.
Praktisches Bild bei Pauschale:
| Pauschale | MwSt. 17 % | Gesamt |
|---|---|---|
| 1 200 € | 204 € | 1 404 € |
| 1 500 € | 255 € | 1 755 € |
| 1 800 € | 306 € | 2 106 € |
Praktisches Bild stündlich:
| Satz | MwSt. 17 % | Brutto |
|---|---|---|
| 220 €/Std. | 37,40 € | 257,40 €/Std. |
| 280 €/Std. | 47,60 € | 327,60 €/Std. |
| 350 €/Std. | 59,50 € | 409,50 €/Std. |
Wer kann die MwSt. abziehen?
- Privatperson im Surendettement: kein Vorsteuerabzug — die 17 % sind Endkosten
- Selbstständige im Faillite-commerciale-Kontext: MwSt. auf Honorare ist gegen Umsatz-MwSt. abziehbar, wenn die Tätigkeit läuft
- Gesellschaften in Liquidation: der Curateur regelt die MwSt. im Kollektivverfahren
Was eine konforme Rechnung zeigen muss:
- Nettobetrag pro Position
- MwSt.-Satz (17 %) und Betrag explizit
- CCBE-Registriernummer und Luxembourg-Bar-Kennung
- Ausreichende Leistungsbeschreibung — „honoraires dossier surendettement M./Mme X” genügt; „services juridiques” nicht
- Rechnung auf Briefpapier der Kanzlei mit vollständigen Kontaktdaten
Unter assistance judiciaire:
- Die MwSt. wird automatisch vom Staat übernommen
- Sie zahlen dem Avocat nichts über den Aid-Rahmen hinaus
- Bei teilweiser Hilfe (z. B. 50 %) zahlen Sie den Komplementär-Nettobetrag plus MwSt. auf diese Hälfte
Wie man einen Luxemburger Avocat findet und auswählt
Die Luxembourg Bar (Barreau de Luxembourg) regelt Standesrecht und Honorare. Alle praktizierenden Avocats sind eingetragen und online auffindbar.
Wo suchen:
- Verzeichnis der Luxembourg Bar — nach Rechtsgebiet filtern (droit de la faillite, surendettement, droit social)
- Pro-bono-Service für erste Orientierung bei knappem Budget
- Gemeindliche Sozialdienste in Luxembourg-Ville, Esch-sur-Alzette, Differdange, Dudelange — Verweislisten auf Fachkanzleien
- Service d'information et de conseil en matière de surendettement — eigene staatliche Stelle zur Dossier-Vorprüfung
Vor dem Erstgespräch prüfen:
- Bar-Eintragung, Liste I (volle Zulassung) vs. Liste II (eingeschränkt)
- Jahre der Spezialpraxis in Schulden- und Insolvenzrecht
- Übernahme von assistance-judiciaire-Mandaten (nicht alle Kanzleien)
- Angebotene Sprachen — die meisten Luxemburger Avocats praktizieren Französisch und Deutsch; Englisch nicht universell, Portugiesisch und Italienisch häufig wegen der Wohnbevölkerung
- Erstgesprächsregeln — viele bieten 30–45 Minuten gratis oder zu einer 80–150-€-Einführungspauschale
Short-List von drei — was jeder schriftlich liefern soll:
- Mandatsschreiben mit Pauschale oder Stundensatz und erwartetem Stundenvolumen
- Umfangsdokument mit enthaltenen und ausgeschlossenen Arbeiten
- Auslagenschema (Gerichtsgebühren, Einschreiben, Übersetzungen)
- Zahlungsplan (häufig 50/50 bei Pauschale)
- Vertraulichkeitsklausel und KYC-Ablauf
- Stornierungs- und Mandatsübergaberegeln nach Standesrecht
Warnsignale:
- Kanzlei fordert Barzahlung — Luxemburger Avocats rechnen über ihre Praxis ab
- Kein Mandatsschreiben — Standesrecht verlangt eines
- Ergebniszusagen („vollständige Entschuldung in 6 Monaten”) — das Gerichtsverfahren erlaubt keine Vorabgarantien
- Weigerung, assistance judiciaire zu thematisieren, wenn Sie nahe der Schwelle sind
- Avocat nicht auf der aktuellen Luxembourg-Bar-Liste geführt
Was eine Pauschale enthält — und was nicht
Eine Surendettement-Pauschale deckt das Planbare. Alles darüber hinaus ist eine eigene Position.
In einer Pauschale von 1 200–1 800 € enthalten:
- Erste Dossiersichtung und Situationsanalyse (2 bis 4 Stunden)
- Korrespondenz mit allen Gläubigern, Einschreiben, Nachfassen
- Vorbereitung und Einreichung des Dossier de surendettement bei der Commission de médiation
- Vertretung in der gütlichen Phase (üblich bis zu 3 Sitzungen)
- Entwurf und Einreichung des vorgeschlagenen Tilgungsplans
- Einreichung der Gerichtsphase beim Tribunal d'arrondissement bei Scheitern der gütlichen Phase
- Eine Verhandlung vor dem Juge de paix, zuständig für Surendettement
- Schriftliche Kommunikation mit dem Mandanten während des gesamten Verfahrens
Üblicherweise separate Position — vorher fragen:
- Zusätzliche Verhandlungen über die erste hinaus (Berufung, Gläubigerwiderspruch) — 300–600 € pro Verhandlung
- Übersetzung von Gläubigerdokumenten — 18–35 € pro Seite bei beeidigter Übersetzung
- Gutachten — 200–1 200 € für einen Wirtschaftsgutachter bei strittigen Bewertungen
- Internationale Dimension (Gläubiger in einem anderen EU-Staat) — 600–1 500 € Zuschlag
- Berufung vor der Cour d'appel gegen erstinstanzliche Entscheidung — 800–2 000 €
- Parallele Scheidung oder Erbschaft mit gemeinsamer Schuldenlage — eigenständiges Mandat
Warnsignale in einem Pauschalmandat:
- Keine Liste ausgeschlossener Arbeiten — alles kann extra abgerechnet werden
- Keine Deckelung der Auslagen — kleine Positionen addieren 300–600 € unbemerkt
- Pauschale bei Unterschrift voll fällig — 50/50 ist Standard, alles darüber ist Hebelverlust
- Keine Erwähnung der assistance judiciaire bei Einkommenswechsel während des Verfahrens
- Ein Umfang so vage, dass alles von einem Brief bis zu 30 Stunden Verhandlung möglich ist
Alternativen zu einem vollständigen Insolvenzverfahren
Ein Surendettement-Verfahren ist nicht immer der richtige erste Schritt. Drei leichtere Alternativen können bei noch behebbarer Lage über 1 000 € Anwaltskosten sparen.
Alternative 1 — direkte Verhandlung mit den Gläubigern
- Ein Standardbrief an jeden Gläubiger mit Vorschlag eines neuen Zahlungsplans
- Mit einem einfachen Budget, das das verfügbare Einkommen und eine realistische Rate zeigt
- Erfolgsquote: 30 bis 50 % bei ungesicherter Konsumentenschuld ohne Vorvorgang
- Kosten: 0 € in Eigenregie oder 200–500 € für ein einmaliges anwaltliches Musterpaket
- Am besten für: Schulden unter 25 000 €, keine Fälligkeit versäumt, stabile Einkommen
Alternative 2 — Schuldnerberatung bei der Ligue médico-sociale
- Kostenlose Schuldnerberatung für Luxemburger Einwohner
- Kein juristisches Mandat, sondern strukturierte Triage
- Führt bei Bedarf zu einer Surendettement-Empfehlung oder zu einem Selbsthilfepaket
- Kosten: 0 €
- Am besten für: eine erste Einschätzung, bevor ein Anwalt beauftragt wird
Alternative 3 — Kreditumschuldung über eine Bank
- Ein einziger neuer Kredit zur Tilgung mehrerer bestehender Schulden, zum niedrigeren Mischsatz
- Mindest-Kreditprofil nötig — nach Ausfall nicht möglich
- Typische Luxemburger Banksätze 2026: 4,5 bis 8,5 % effektiv bei Konsumumschuldung
- Einrichtungskosten: 0–300 € Gebühren plus Zinsdifferential
- Am besten für: solides Kreditprofil, stabile Einkünfte, Schulden aktuell
Wann direkt zum Surendettement:
- Jede Fälligkeit mehr als 90 Tage versäumt
- Gesamtschulden über 24 Monatsnettoeinkommen
- Zwangsvollstreckung auf einem Vermögenswert eingeleitet
- Mehrere Gläubiger (5+) mit parallelen Vollstreckungen
- Einkommensrückgang, der den Ursprungsplan unhaltbar macht
Faustregel zur Triage:
- Schulden < 12 Monate Einkommen, alle aktuell: Verhandlung oder Umschuldung
- Schulden 12 bis 24 Monate, ein Ausfall: zunächst kostenlose Sozialberatung
- Schulden > 24 Monate, mehrere Ausfälle: Surendettement einreichen
Zeitplan, Mandantenvorbereitung und was nach Einreichung passiert
Ein Surendettement-Verfahren in Luxemburg läuft 6 bis 48 Monate je nach Komplexität. Gut vorbereitet zum Erstgespräch zu kommen verkürzt die Anwaltszeit und hält die Pauschale im Zielkorridor.
Unterlagen zum Erstgespräch mitbringen:
- Vollständiger Ausweis und Wohnnachweis Luxemburg (certificat de résidence der Kommune)
- Letzte drei Steuererklärungen
- Sechs Monate Lohnabrechnungen, Renten- oder Arbeitslosenbescheinigungen
- Sechs Monate Kontoauszüge aller Konten
- Vollständige Schuldenliste — Gläubiger, Ursprungsbetrag, Saldo, Monatsrate, Vertragsdatum
- Kopien jedes Kredit- und Darlehensvertrags
- Mietvertrag oder notarielle Kaufurkunde
- Rechnungen (Energie, Wasser, Internet, Telefon)
- Jede Gläubigerkorrespondenz der letzten 12 Monate, insbesondere Mahnungen oder Gerichtsladungen
Verfahrenskalender:
| Phase | Dauer | Schlüsselereignis |
|---|---|---|
| Dossier-Vorbereitung | 2–6 Wochen | Unterlagen gesammelt, Dossier erstellt |
| Einreichung Commission de médiation | Gleicher Tag | Dossier registriert, Nummer vergeben |
| Gütliche Phase | 6–12 Monate | Mediator kontaktiert Gläubiger, schlägt Plan vor |
| Entscheidung gütlicher Plan | Monat 8–14 | Gläubigerzustimmung oder Ablehnung |
| Einreichung Gerichtsphase (ggf.) | Monat 10–16 | Einreichung beim Tribunal d'arrondissement |
| Verhandlung | Monat 14–20 | Richter prüft, ordnet Plan oder Liquidation an |
| Planausführung | Bis zu 7 Jahre | Monatliche Zahlungen in den Kollektivfonds |
| Abschluss | Planende | Qualifizierte Restschulden erlassen |
Während des Verfahrens — Ihre Pflichten:
- Kein neuer Kredit ohne Gerichtsgenehmigung
- Keine Vermögensübertragungen an Dritte
- Jede Einkommens- oder Haushaltsänderung innerhalb 30 Tagen anzeigen
- Auf jede Mediator- und Gerichtskommunikation fristgerecht antworten
- Jede anberaumte Verhandlung wahrnehmen
Die Rolle des Anwalts während der Planausführung:
- Minimale Routinebegleitung — kostengünstigste Phase
- Jährliche oder zweijährliche Überprüfungsgespräche
- Ad-hoc-Interventionen bei Gläubigerdispositionen oder Pflichtverletzungen
- Die meisten Pauschalen enden mit Planbestätigung; die Ausführungsphase ist anwaltsfrei, sofern kein Streit entsteht
Eine persönliche Insolvenz oder Überschuldungsverfahren in Luxemburg ist meist eine 1 200–1 800-€-Pauschalentscheidung, mit stündlicher Abrechnung zu 220–350 € wenn Komplexität den Pauschalrahmen sprengt. Starten Sie mit einer kostenlosen Sozialberatung zur Triage, prüfen Sie vor dem Anwaltstermin die assistance judiciaire, und verlangen Sie drei schriftliche Mandatsschreiben mit Pauschale, Umfang und Ausschlüssen. Die Luxemburger Verfahren — Surendettement, gestion collective, faillite civile und faillite commerciale — verlangen alle einen bei der Bar eingetragenen Avocat, ein schriftliches Mandat und eine lückenlose Dokumentation. Fynd.lu ist ein Marktplatz für Haushaltsdienstleistungen — für Überschuldungsberatung empfehlen wir den Einstieg über den staatlichen Service d'information et de conseil en matière de surendettement, kostenlos und verfahrensführend.
