Kostenlose Soforthilfen — die ersten 72 Stunden
In den ersten 72 Stunden nach einem Vorfall bietet Luxemburg einen strukturierten, vollkommen kostenfreien Schutzweg. Diese Reihenfolge zu kennen ist die wichtigste Budget-Entscheidung.
Schritt 1 — 113 anrufen (Police Grand-Ducale):
- 24/7, kostenfrei, mehrsprachig
- Polizei kommt
- Bei Bedarf kann der Commissaire eine 14-Tage-Wegweisung des Täters aussprechen
- Sofortiger Auszug mit minimalen Sachen, 14 Tage Rückkehrverbot
- Kosten Opfer: 0 €
Schritt 2 — Medizinische Untersuchung (kostenfrei):
- Notaufnahmen CHL, Centre Hospitalier, Clinique Saintes Sœurs, Hôpital Kirchberg
- Kostenfreie Untersuchung mit forensischer Dokumentation
- Medizinisches Attest wird ausgestellt — zentrales Beweismittel
- Kosten: 0 € (CNS und Opferhilfefonds)
Schritt 3 — Unterkunft bei Bedarf (kostenfrei):
- Fraenhaus (Femmes en Détresse) — Frauen- und Kinderhäuser landesweit, 24/7
- Visavi — Männerberatung
- Conseil National des Femmes du Luxembourg Hotline
- Unterkunft, Verpflegung, psychologische und verwaltungsmässige Unterstützung
- Kosten: 0 €
Schritt 4 — Rechtsberatung (kostenfrei):
- Service d'accueil et d'information juridique (SAIJ) — kostenfreie Erstberatung
- Kostenfreie Rechtsdienste in der Cité Judiciaire
- Femmes en Détresse Rechtsdienst
- Kein Anwaltsvorschuss in diesem Stadium
- Kosten: 0 €
Schritt 5 — Antrag Schutzanordnung — hier können Kosten entstehen:
- Die 14-Tage-Polizei-Wegweisung kann bis zu 6 Monate durch Tribunal d'arrondissement verlängert werden
- Antrag über Anwalt — aber Notdienst-Anwalt (avocat de permanence) ohne Vorkasse
- Bei assistance judiciaire: komplett kostenfrei
- Sonst: typisch 6–10 Stunden × 180–280 €/h = 1 080–2 800 € netto
Zeitkritische Regeln:
- 14-Tage-Uhr startet mit Polizei-Anordnung
- Schutzanordnungs-Antrag binnen 7 Tagen einreichen
- Attest binnen 24 Stunden nach Vorfall — Beweiswert nimmt ab
Zu sammelnde Dokumente:
- Medizinisches Attest
- Aktenzeichen Protokoll
- Schriftliche Drohungen
- Zeugen
- Fotos Verletzungen/Schäden
- Kontoauszüge, Eigentumsurkunden
- Geburtsurkunden Kinder
Vereine (kostenfrei, vertraulich):
- Femmes en Détresse — 24/7-Hotline, Frauenhäuser, Orientierung
- Fraenhaus — Notunterkunft
- OLAI — für Opfer mit Aufenthaltsthemen
- Alupse — Kinderfälle
Private Anwaltshonorare — Stundensatz und Gesamtkosten
Wenn ein Fall die Notfall-Phase verlässt — Scheidung, Sorgerechtsumstellung, zivile Schadensersatz oder strafrechtliche Verfolgung als Nebenkläger — greifen private Anwaltshonorare. Unten sind 2026er Marktraten in Luxemburg für spezialisierte Avocats à la Cour.
Stundensätze (netto, zzgl. 17 % MwSt.):
- Junior (2–5 Jahre): 180–230 €/h netto = 211–269 €/h brutto
- Mid (5–10 Jahre): 230–310 €/h netto = 269–363 €/h brutto
- Senior/Partner: 300–400 €/h netto = 351–468 €/h brutto
- Spezialist mit Reputation: 380–500 €/h netto
Typische Fallkosten brutto:
| Falltyp | Stunden | Gesamt brutto |
|---|---|---|
| Schutzanordnungs-Verlängerung (unbestritten) | 6–10 h | 1 400–3 500 € |
| Schutzanordnungs-Verlängerung (bestritten) | 10–16 h | 2 800–5 600 € |
| Einvernehmliche Trennung mit Gewalt-Grund | 12–18 h | 2 800–5 800 € |
| Strittige Scheidung mit Kindern und Vermögen | 25–45 h | 6 200–18 000 € |
| Strafverfolgung als Nebenkläger | 15–30 h | 3 500–11 500 € |
| Sorgerechtsänderung nach Gewalt | 10–20 h | 2 300–7 600 € |
| Schadensersatzklage | 8–15 h | 1 800–5 800 € |
| Gesamtfall (Scheidung + Sorgerecht + Straf + Schaden) | 40–70 h | 9 200–27 500 € |
Zusätzliche Gerichts- und Sachverständigenkosten:
- Gerichtsgebühr: meist 0 € bei Gewaltschutz
- Gerichtlicher Sachverständiger (Psychologe, Kindeswohl): 800–3 000 €
- Gerichtsvollzieher: 80–280 € je Zustellung
- Übersetzung Fremdsprache: 40–60 €/Seite
- Apostille: 10 €/Dokument
Kostentreiber:
- Widerspruch des Täters — grösster Treiber
- Kinder — +20–40 %
- Vermögensteilung — +2 000–8 000 €
- Ausländerstatus — +600–2 500 €
- Paralleles Strafverfahren — verdoppelt die Zeit
Honorarstrukturen:
- Rein Stunden — am häufigsten
- Pauschale für definierte Schritte — Schutzanordnung oft 1 500–2 500 € brutto
- Pauschale + Stunden — hybride
- Erfolgshonorar — selten in LU
- Monatliches Retainer — laufende Fälle
Zahlungsmodalitäten:
- Vorschuss typisch 1 000–2 500 € bei Beauftragung
- Monatliche Abrechnung gegen erfasste Zeit
- Schlussrechnung mit Zeitaufstellung
Assistance judiciaire — wenn Prozesskostenhilfe alles deckt
Luxemburg bietet die assistance judiciaire (Prozesskostenhilfe), die 100 % der Anwaltsgebühren, Gerichtskosten, Gerichtsvollzieher und Sachverständigen für Opfer häuslicher Gewalt unter Einkommensgrenzen deckt. Frühzeitig zu beantragen kann den Unterschied zwischen 0 und 8 000 € bedeuten.
Einkommensgrenzen (2026 indikativ):
Entscheidung auf Nettomonatseinkommen und Haushaltsgrösse, nach REVIS-Grenzen. Für 2026 ungefähr:
- Einzelperson: bis 2 500 €/Monat netto → volle Abdeckung; 2 500–3 200 € → teilweise
- Paar / Elternteil + 1 Kind: bis 3 200 € → voll
- Haushalt mit 2 Kindern: bis 4 000 € → voll
- Vermögensgrenzen, aber in Gewaltfällen weniger restriktiv
Was abgedeckt ist:
- 100 % Anwaltsgebühren nach Barreau-Tarif
- Gerichtsgebühren
- Gerichtsvollzieher
- Sachverständige
- Übersetzung/Dolmetschen
- Reisekosten zum Gericht teilweise
Nicht abgedeckt:
- Gegenanwalt bei Verlust
- Kosten vor Bewilligung
- Bussen, Schäden aus dem Fall
Antrag:
- Formular beim Bureau d'Assistance Judiciaire des Barreau oder SAIJ
- Ausweis, Einkommensnachweise (3 Lohnabrechnungen, REVIS-Bescheid, Steuererklärung), Wohnsitznachweis
- Einreichung beim Bâtonnier
- Entscheidung 15–30 Tage; beschleunigt 3–7 Tage bei Schutzanordnung
- Anwalt vom Barreau benannt oder eigene Wahl zum Aid-Tarif
Nuancen für Gewaltopfer:
- Getrennte Einkommensrechnung — bei Haushaltsgemeinschaft mit Täter Einzelrechnung möglich bei Trennungsabsicht
- Nothilfe — 3–7 Tage für Schutzanträge
- Ausländer — Einwohner (jeder Status) berechtigt; Flüchtlinge berechtigt
- Nicht-Residenten — möglich, wenn Tat in Luxemburg
In der Praxis:
- Tag 1: Vorfall, 113, Wegweisung, Unterkunft — 0 €
- Tag 2–3: Attest, SAIJ, Nothilfe-Antrag — 0 €
- Tag 4–7: Hilfe bewilligt, Anwalt benannt, Antrag gestellt — 0 €
- Monat 1: Anhörung, Anwalt engagiert — 0 €
- Danach: Scheidung, Sorgerecht — 0 € solange Hilfe gilt
- Fallende — 0 € für das Opfer
Prozesskostenhilfe vs Rechtsschutzversicherung:
- Viele LU-Haushalte haben Rechtsschutz für 120–300 €/Jahr (CACEIS, La Luxembourgeoise, FOYER, AXA)
- Versicherung deckt 3 000–10 000 € je Fall
- Versicherung zuerst verwenden, falls verfügbar
- Frist 14–30 Tage nach Vorfall
Wenn nicht berechtigt:
- Pauschalhonorar verhandeln
- Monatliche Zeitaufstellung anfordern
- Vertretung auf kritische Schritte beschränken
Anwaltswahl — wen beauftragen und was zählt
Der richtige Anwalt für häusliche Gewalt in LU ist nicht nur ein guter Scheidungs- oder Strafanwalt — es ist jemand, der die Schnittstelle zwischen Schutzanordnung, Nebenklage und zivilrechtlicher Auflösung beherrscht, oft gleichzeitig und unter Zeitdruck. Der Barreau de Luxembourg hat etwa 3 000 Anwälte, davon vielleicht 80–120 in dieser Schnittstelle spezialisiert.
Zu prüfende Qualifikationen:
- Zulassung als avocat à la Cour
- Erfahrung mit Gesetz von 2003 zu häuslicher Gewalt
- Nebenklage im Strafprozess
- Kenntnis von CPS und Bureau des Mineurs
- Sprachen — mindestens Französisch; idealerweise Deutsch, Luxemburgisch, Englisch
Wo finden:
- Barreau-Verzeichnis
- Femmes en Détresse Empfehlung
- SAIJ
- Persönliche Empfehlungen
- Vom Bâtonnier benannter Anwalt
Erstgespräch:
- Meist kostenfrei oder reduziert (30–60 Min)
- Mitbringen: Attest, Polizeiprotokoll, Beweise, Kinderdaten, Vermögen, Chronologie
- Fragen: Erfahrung mit 2003-Gesetz? Schutzanordnungen letzte 24 Monate? Stundensatz und Pauschale? Assistance-judiciaire-Zulassung?
- Nichts unterschreiben; schriftliches Angebot mitnehmen
Qualitäten:
- Reaktionsschnelligkeit — Rückruf binnen 24 h normal, 2 h dringend
- Klarheit
- Empathie ohne Überversprechen
- Koordination mit Strafanwalt, CPS, Bureau des Mineurs
- Kulturelle Passung bei Ausländern
Rote Flaggen:
- Kein klarer Satz oder Schätzung
- Vorschuss > 2 500 €
- Feste Aussagen zur Strafe ohne Akte
- Druck zum Unterzeichnen
- Nicht assistance-judiciaire-zugelassen
- Kann keine Richter/Verfahren nennen
Anwaltswechsel:
- Jederzeit möglich nach Barreau-Regeln
- Akte wird übergeben
- Zwischenrechnung für Leistung
- Neueinarbeitung 4–8 h
- Nicht empfohlen bei laufender Anhörungswoche
Maximaler Nutzen:
- Dokumente vor Gesprächen vorbereiten
- Strukturierte E-Mails statt vager Anrufe
- Gemeinsame Chronologie pflegen
- Monatliche Zeitabrechnungen prüfen
- Vor Anhörungen vorbereitet sein
Drei Anwaltsangebote vergleichen und vorgehen
Drei Anwaltsangebote für denselben Fall (Schutzverlängerung + zivile Trennung + Nebenklage, mittlere Komplexität) können bei 3 200, 5 800 und 9 400 € brutto landen. Der Spread ist Senioritätsstufe, Honorarstruktur und Umfang.
Briefing:
- Sachverhalt (mit Daten)
- Schutzstatus (14-Tage läuft, abgelaufen, keine)
- Attest-Status
- Polizei-Aktenzeichen
- Vermögen und Einkommen
- Kinder (Alter, Wohnort)
- Zielsetzung: Schutz, Scheidungsmodus, Nebenklage, Sorgerecht, Schäden
- Einkommenstranche für assistance-judiciaire
- Sprachen
- Dringlichkeit
Prüfungen:
- Stundensatz und Seniorität transparent
- Stundenschätzung mit Ober-/Untergrenze
- Struktur — rein Stunden, Pauschale, hybrid
- Assistance-judiciaire-Haltung
- Sprachen
- Verfügbarkeit
- Team — einer oder Aufteilung?
- Kommunikations-Protokoll
- Vorschuss — idealerweise 1 000–2 000 €
Spread-Treiber:
- Seniorität — 380 €/h vs 230 €/h = 65 % Differenz
- Honorarstruktur — Pauschale günstiger bei unbestritten
- Umfangsdefinition
- Koordinationsphilosophie — 15-Min-Check-ins einzeln oder gebündelt
Briefing-Konvergenz:
- Drei Barreau-Anwälte auf gleichem Briefing = ±20 %
- 40 %+ = Umfangsunterschied oder Seniorität
- 60 %+ = einer über- oder unterdimensioniert
Budget-Disziplin:
- Monatliche Zeitabrechnung binnen 7 Tagen prüfen
- Monatliche Vorschuss-Erneuerung
- Schritt-für-Schritt-Autorisation > 1 000 € per E-Mail vorab
- Phasen-Caps — „alle vorgerichtlichen Anträge max. 3 500 € netto”
Emotional:
- Verfahren erstrecken sich über 6 Monate bis 3 Jahre
- 15–30 Stunden/Monat eigene Zeit
- Unterstützungsnetz während des Verfahrens
- Opferentschädigungsfonds bei Verurteilung
Langfristig:
- Mit mittelteurem Anwalt: Gesamtfall 8 000–20 000 € brutto über 18–30 Monate ohne Prozesskostenhilfe
- Mit Prozesskostenhilfe: 0–800 € Nebenkosten
- Versicherung: 500–2 500 € Selbstbehalt + Jahresprämie
- Vergleich senkt Stunden 15–30 %; strittig treibt sie hoch
Rechtliche Unterstützung bei häuslicher Gewalt in Luxemburg beginnt nicht zwangsläufig mit einem bezahlten Anwalt. Rufen Sie 113 für sofortige Polizeireaktion und kostenfreie 14-Tage-Wegweisung; holen Sie ein kostenfreies Attest binnen 24 Stunden; nutzen Sie Femmes en Détresse oder Fraenhaus für Unterkunft, Unterstützung und Rechtsberatung ohne Kosten; stellen Sie frühzeitig assistance judiciaire, wenn Ihr Einkommen passt — so können die Anwaltskosten durchgehend bei 0 € bleiben. Für Nicht-Berechtigte liegen private Honorare bei 180–400 €/h mit mittleren Fallgesamtkosten von 3 000–9 500 € brutto, höher bei strittiger Scheidung oder Sorgerecht. Immer ein Barreau-zugelassener avocat à la Cour, schriftliche Stundensätze und Umfangsdefinition verlangen, monatliche Zeitabrechnung prüfen. Ihre Sicherheit und die Ihrer Kinder steht an erster Stelle — das Luxemburger System ist so ausgelegt, dass finanzielle Hürden den Schutz nicht verhindern.
